{"id":72,"date":"2015-05-27T15:42:00","date_gmt":"2015-05-27T13:42:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.rettetdenvolksentscheid.de\/wordpress\/?page_id=72"},"modified":"2015-05-28T16:42:38","modified_gmt":"2015-05-28T14:42:38","slug":"lex-olympia","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.rettetdenvolksentscheid.de\/wordpress\/lex-olympia\/","title":{"rendered":"Lex Olympia &#8211; Gesetzentwurf"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\"> Hamburg, 26.5.2015<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">Das Volk m\u00f6ge beschlie\u00dfen:<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\"><span style=\"font-size: medium;\"><b>&#8230;. Gesetz\u2028zur \u00c4nderung der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg:<\/b><\/span><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\"><span style=\"font-size: medium;\"><b>Lex Olympia &#8211; f\u00fcr ein faires Verfahren zur Volksabstimmung \u00fcber Olympische und Paralympische Spiele in Hamburg <\/b><\/span><\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\"><span style=\"font-size: large;\"><b>Hinter Artikel 76 wird Artikel 76a neu eingef\u00fcgt:<\/b><\/span><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">(1) Die B\u00fcrgerschaft kann einen Gesetzentwurf oder eine andere Vorlage dem Volk zur Entscheidung \u00fcber die Durchf\u00fchrung der olympischen und paraolympischen Spiele vorlegen (Olympiareferendum). Zur Beschlussfassung ist Artikel 49 sinngem\u00e4\u00df anzuwenden. Der Beschluss muss einen vorl\u00e4ufigen Kostenrahmen sowie die Grundz\u00fcge der Planung und Finanzierung enthalten. Sie m\u00fcssen begr\u00fcndet sein.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">(2) F\u00fcr Planungsunterlagen, Kosten- und Finanzierungspl\u00e4ne, Gutachten und Stellungnahmen zur Durchf\u00fchrung der olympischen und paraolympischen Spiele besteht eine Ver\u00f6ffentlichungspflicht gem\u00e4\u00df Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) vom 19. Juni 2012. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">(3) Innerhalb von drei Monaten nach dem Beschluss der B\u00fcrgerschaft k\u00f6nnen ein F\u00fcnftel ihrer Abgeordneten <\/span><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">oder zweieinhalb vom Hundert der Wahlberechtigten (Referendumsbegehren) jeweils einen eigenen <\/span><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">Vorschlag dem Referendum beif\u00fcgen. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">(4) <\/span><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">Der Senat f\u00fchrt das Referendum innerhalb eines Jahres, fr\u00fchestens jedoch sechs Monate nach dem Beschluss der B\u00fcrgerschaft nach Absatz 1 durch. Die B\u00fcrgerschaft beschlie\u00dft den Abstimmungstag. Die Abstimmung kann auch auf den Tag der Wahl zur Hamburgischen B\u00fcrgerschaft, zum Deutschen Bundestag oder zum Europ\u00e4ischem Parlament gelegt werden, der auf den Beginn der Frist nach Satz 1 folgt. Werden dem Referendum Vorschl\u00e4ge gem\u00e4\u00df Absatz (3) beigef\u00fcgt, so wird der Abstimmungstag im Einvernehmen mit den Tr\u00e4gern dieser Vorschl\u00e4ge bestimmt. Kommt kein Einvernehmen zustande, dann findet die Abstimmung am letzten Sonntag vor Ablauf der Frist nach Satz1statt. Die Bestimmungen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Volksentscheiden Artikel 50 und im Hamburgischen Gesetz \u00fcber Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Volksabstimmungsgesetz) vom 20. Juni 1996 zuletzt ge\u00e4ndert am 9. Oktober 2012 gelten sinngem\u00e4\u00df, soweit in diesem Artikel nichts anderes bestimmt ist. Die Beschlussvorlage der B\u00fcrgerschaft muss in aktualisierter Form vorliegen. Mit den Abstimmungsunterlagen werden die begr\u00fcndeten Vorlagen mit Kurzfassung an alle Abstimmungsberechtigten verschickt. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">(5) Es entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Stehen mehrere Vorlagen zur Abstimmung, k\u00f6nnen die Wahlberechtigten jede Vorlage einzeln annehmen oder ablehnen und angeben, welche sie bevorzugen (Stichfrage). Erhalten mehrere Vorlagen mehr Ja- als Neinstimmen, ist jene angenommen, die bei der Stichfrage die meisten Stimmen erh\u00e4lt. Bei sich widersprechenden Vorlagen ist eine Alternativabstimmung im Einvernehmen mit den Tr\u00e4gern der Vorlagen zul\u00e4ssig. \u00a7 9 des<\/span> <span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">Gesetzes zur Durchf\u00fchrung von B\u00fcrgerbegehren und B\u00fcrgerentscheid in den Bezirken (Bezirksabstimmungsdurchf\u00fchrungsgesetz) vom 27. Januar 2012<\/span> <span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">ist entsprechend anzuwenden.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">(6) Eine Volksabstimmung \u00fcber die Durchf\u00fchrung der olympischen und paraolympischen Spiele in Hamburg kann auch im Wege von Volksinitiative und Volksbegehren gem\u00e4\u00df Artikel 50 der Hamburgischen Verfassung in der Fassung vom 6. Juni 1952, zuletzt ge\u00e4ndert am 13. Dezember 2013, herbeigef\u00fchrt werden (Olympiaentscheid), sofern die B\u00fcrgerschaft keinen Beschluss gem\u00e4\u00df Absatz (1) gefasst hat. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">(7) Volksinitiativen gem\u00e4\u00df Absatz (6) ruhen nach Beschluss der B\u00fcrgerschaft nach Absatz (1) bis zum Abschluss des Olympiareferendums. Dasselbe gilt f\u00fcr Volksinitiativen, die zum Zeitpunkt des Beschlusses noch nicht zustande gekommen sind. F\u00fcr zustande gekommene Volksinitiativen f\u00fchrt der Senat auf Antrag der Initiative ein Referendumsbegehren gem\u00e4\u00df Absatz (3) durch. Dasselbe gilt f\u00fcr Volksbegehren gem\u00e4\u00df Absatz (6), die noch nicht zustande gekommen sind. Auf Antrag der Tr\u00e4ger des Volksbegehrens ruht das Verfahren des Olympiareferendums bis zum Abschluss des Volksbegehrens. Wird dieser Antrag nicht gestellt oder ist ein Volksbegehren zustande gekommen und zul\u00e4ssig, dann ruht das Verfahren des Olympiareferendums bis zum Abschluss des Olympiaentscheids.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">(8) Das Gesetz bestimmt das N\u00e4here, soweit es nicht im Volksabstimmungsgesetz, zuletzt ge\u00e4ndert am 9. Oktober 2012, geregelt ist.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">(9) Mit Abschluss der olympischen und paraolympischen Spiele in Hamburg tritt dieser Artikel au\u00dfer Kraft .<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\"><b>Allgemeine Begr\u00fcndung:<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">Die Entscheidung, die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger Hamburgs dar\u00fcber abstimmen zu lassen, ob die olympischen und paraolympischen Spiele hier stattfinden k\u00f6nnen, wird mit dieser Gesetzesvorlage ausdr\u00fccklich begr\u00fc\u00dft. Die Expertenanh\u00f6rung am 22.April 2015 im Verfassungsausschuss der Hamburgischen B\u00fcrgerschaft hatte als wesentliches Ergebnis: Das Verfahren f\u00fcr das Referendum muss in der Verfassung verankert werden. Empfohlen wird eine Sonderfallregelung, weil eine allgemeine Einf\u00fchrung von Referenden im Hau-Ruck Verfahren zu viele Risiken birgt. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">So ein Schnellverfahren ist bei einer Verfassungs\u00e4nderung ohnehin nicht seri\u00f6s.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">Die Sachfrage \u201eOlympiabewerbung\u201c sollte weder direkt noch indirekt mit grundlegenden und allgemeinen \u00c4nderungen der Verfassung oder von Durchf\u00fchrungsgesetzen f\u00fcr Volksabstimmungen und Wahlen verbunden sein. Genau das hat die B\u00fcrgerschaft mit ihrem Vorschlag zur Einf\u00fchrung eines B\u00fcrgerschaftsreferendum (B\u00fcrgerschaftsdrucksachen &#8230;) vor. Im Kern werden mit der angestrebten Verfassungs\u00e4nderung Volksentscheide ins Belieben der B\u00fcrgerschaft gestellt. Auch um die daf\u00fcr notwendige Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten zu erreichen wurden mit der Opposition \u00c4nderungen des Wahlrechts und der Regeln f\u00fcr Volksabstimmungen verabredet. Sie werden nach aller Erfahrung und den bisher \u00fcberwiegend intern diskutierten Vorschl\u00e4gen zu weiteren Einschr\u00e4nkungen der Mitwirkungsrechte der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger f\u00fchren. Dieses Vorgehen wird das Vertrauen in die Parteien und die Akzeptanz von Parteien weiter zerst\u00f6ren und dadurch auch die parlamentarische Demokratie besch\u00e4digen. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">Der Missbrauch der Olympiafrage zur Ver\u00e4nderung von Machtstrukturen zum eigenen Vorteil wird auch die Entscheidung \u00fcber die Olympiabewerbung belasten. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">Die Abstimmung \u00fcber diese Bewerbung soll mit dieser Volksinitiative auf eine faire, von sachfremden Zielen freie Grundlage gestellt werden. Initiativen aus dem Volk und die Opposition in der B\u00fcrgerschaft erhalten eine reelle Chance, ihre Vorstellungen den Abstimmungsunterlagen beizuf\u00fcgen. Das schafft breite Akzeptanz und eine hohe politische Verbindlichkeit des Abstimmungsergebnisses in der Bev\u00f6lkerung. Nach so einem Verfahren muss niemand bef\u00fcrchten, sp\u00e4ter von Volksinitiativen ausgehebelt zu werden. Regierungen und Parlamente, die von der Qualit\u00e4t ihrer Vorschl\u00e4ge und Argumente \u00fcberzeugt sind, m\u00fcssen das Volk nicht f\u00fcrchten und sich Instrumente schaffen, um Verfassungsrechte des Volkes, hier Volksentscheide, im Keim ersticken zu k\u00f6nnen. Von dieser \u00dcberzeugung ist diese Volksinitiative mit ihrem Gesetzentwurf f\u00fcr ein faires Abstimmungsverfahren gepr\u00e4gt.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">Dazu wurde auch die Beziehung zwischen dem Verfahren von oben (Olympiareferendum) und dem Verfahren von unten (Olympiaentscheid) fair geregelt. Kein Verfahren kann das andere aushebeln und eine Gegenvorlage verhindern. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">F\u00fcr den Fall, dass die Hamburger Bewerbung f\u00fcr 2024 scheitert und Senat und B\u00fcrgerschaft den Mut verlieren, sich in den folgenden Jahrzehnten erneut zu bewerben, wird die M\u00f6glichkeit eines Olympiaentscheids von unten geschaffen. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">Der Zeitdruck f\u00fcr das Durchpeitschen einer Verfassungs\u00e4nderung ist so nicht gegeben. Nach der Vereinbarung mit dem deutschen olympischen Komitee soll das Ergebnis bis Mitte Januar vorliegen (Quelle). Das ist mit diesem Vorschlag leistbar, wenn die B\u00fcrgerschaft ihn kurzfristig \u00fcbernimmt. Das internationale olympische Komitee hat ohnehin nicht so enge Zeitpl\u00e4ne. In Boston, USA, soll erst Ende 2016 eine Volksabstimmung \u00fcber die Bewerbung stattfinden (Quelle). B\u00fcrgerschaft und Senat haben sich ohne Not einen Zeitdruck geschaffen. <\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\"><b>Die Begr\u00fcndung in Einzelnen:<\/b><\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">Zu Absatz (1): Der Beschluss der B\u00fcrgerschaft, ein Referendum durchzuf\u00fchren, muss einen begr\u00fcndeten und belastbaren konkreten Vorschlag \u00fcber den Zeitpunkt, die zu erwartenden Kosten und die Grundz\u00fcge der Planung und Finanzierung enthalten. Das schlie\u00dft auch eine erste Analyse des Nutzens und der Risiken f\u00fcr das Gemeinwohl Hamburgs und der Metropolregion ein. Dadurch soll verhindert werden, dass das Referendum quasi ein Blankoscheck ist, der bei Kostenentgleisungen genutzt werden kann: \u201eDas Volk wollte doch die olympischen Spiele\u201c. Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere die Vorgabe eines Kostenrahmens f\u00fcr solche Vorhaben die Risiken von Kostenexplosionen eind\u00e4mmt.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">Zu Absatz (2): M\u00f6glichst gro\u00dfe Transparenz bei Planung, Kosten und Finanzierung sch\u00fctzt vor Fehlentwicklungen und ist Voraussetzung f\u00fcr die Erstellung von Vorschl\u00e4gen, die dem Referendum nach Absatz (3) beigef\u00fcgt werden k\u00f6nnen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">Zu Absatz (3): Die Opposition sowie die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger Hamburgs werden eingeladen, Gegen- oder Alternativvorlagen mit zur Abstimmung zu stellen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">Zu Absatz (4): Der Tag der Abstimmung sollte nie frei w\u00e4hlbar f\u00fcr einen Tr\u00e4ger des Verfahrens sein. Das f\u00fchrt erfahrungsgem\u00e4\u00df zu Missbrauch bei der Terminfestsetzung. Das Ob, Wie und Wann eines Referendums und die Zulassung von Gegenvorlagen sollten nie allein ins Belieben einer Exekutive und die sie tragende Parlamentsmehrheit gestellt werden. F\u00fcr die Durchf\u00fchrung von Referenden, die eine m\u00f6glichst hohe politische Bindungswirkung entfalten sollen, ist ein faires Miteinander der Beteiligten erforderlich. Diesen Grunds\u00e4tzen sollen die Bestimmungen f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Abstimmung \u00fcber die olympischen Spiele in Hamburg gerecht werden. Dazu wurde auch die Einvernehmensregel f\u00fcr die Bestimmung des Abstimmungstermins aufgenommen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">Zu Absatz (5): Quoren bergen bei Volksabstimmungen ein gro\u00dfes Problem. Minderheiten k\u00f6nnen \u00fcber Mehrheiten siegen, insbesondere wenn die Gegner eines Referendums zum Boykott aufrufen. Deshalb sind solche Quoren weltweit die Ausnahme und nicht nur demokratietheoretisch abzulehnen. Die Mehrheit gewinnt, Minderheitsrechte sind durch die Verfassung und Gesetze gesch\u00fctzt. Nicht nur aus dieser demokratischen Maxime wird kein Abstimmungsquorum verf\u00fcgt. Der Beschluss der B\u00fcrgerschaft, \u00fcber eine konkrete Vorlage das Volk abstimmen zulassen, birgt bereits eine demokratische Legitimation, die auch ein Quorum er\u00fcbrigt.<\/span><b> <\/b><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">Diese<\/span><b> <\/b><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">Abstimmungsregel entspricht dem Verfahren beim B\u00fcrgerentscheid in Hamburg. Das Prinzip ist Standard in der Schweiz. Es ist fair und hat sich bew\u00e4hrt.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">Zu Absatz (6): Auch von unten soll im Spezialfall \u201eOlympia\u201c eine Volksabstimmung herbeigef\u00fchrt werden k\u00f6nnen. Damit k\u00f6nnten Institutionen wie z.B. die Handelskammer Hamburg oder der Hamburger Sportbund zuk\u00fcnftig Olympiaentscheide anschieben, wenn die Hamburger Bewerbung f\u00fcr 2024 scheitern sollte. Au\u00dferdem soll gesichert werden, dass B\u00fcrgerinnen uns B\u00fcrger eigene Vorlagen einem Olympiareferendum entgegenstellen k\u00f6nnen und nicht ausgesperrt werden.<\/span><\/p>\n<p><a name=\"_GoBack\"><\/a><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">Zu Absatz (7): Hier wird ein faires Miteinander von Olympiareferenden von oben und Olympiaentscheiden von unten geregelt, siehe auch allgemeine Begr\u00fcndung und Begr\u00fcndung zu Absatz (4). Das Verfahren f\u00fcr Olympiareferenden, ausgel\u00f6st durch die Mehrheit der B\u00fcrgerschaft, f\u00fchrt zur Volksabstimmung- hier dem Olympiareferendum, wenn die B\u00fcrgerschaft die Vorreiterrolle \u00fcbernimmt. Wird das Verfahren durch B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger erfolgreich eingeleitet, dann kann das herk\u00f6mmliche Volksabstimmungsverfahren mit Volksentscheid, hier Olympiaentscheid, zum Zuge kommen.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">Zu Absatz (8): Die Bestimmung wird vorsorglich aufgenommen f\u00fcr den Fall, dass die Bestimmungen in diesem Artikel und im Volksabstimmungsgesetz die Durchf\u00fchrung von Olympiareferenden und Olympiaentscheiden nicht ausreichend regeln.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-family: 'Times New Roman', serif;\">Zu Absatz (9): Sobald es olympische Spiele in Hamburg gegeben hat, wird Artikel 76a aufgehoben, weil er seinen Zweck erf\u00fcllt hat.<\/span><\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_72 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_72')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_72').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. 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