{"id":672,"date":"2016-10-13T14:45:52","date_gmt":"2016-10-13T12:45:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.rettetdenvolksentscheid.de\/wordpress\/?p=672"},"modified":"2016-10-13T15:41:28","modified_gmt":"2016-10-13T13:41:28","slug":"rettet-den-volksentscheid-wie-geht-es-weiter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.rettetdenvolksentscheid.de\/wordpress\/rettet-den-volksentscheid-wie-geht-es-weiter\/","title":{"rendered":"[Pressemitteilung]: \u201eRettet den Volksentscheid\u201c \u2013 wie geht es weiter?"},"content":{"rendered":"<p>\u201eDamit haben wir nicht gerechnet. Dass das Hamburgische Verfassungsgericht unseren Gesetzentwurf in einigen nachrangigen Punkten beanstanden w\u00fcrde, war zu erwarten. Dass aber nach der erfolgreichen Volksinitiative \u201eRettet den Volksentscheid\u201c die zweite Stufe, das Volksbegehren, \u00fcberhaupt nicht stattfinden darf, \u00fcberrascht uns doch sehr. Wir werden jetzt im Tr\u00e4gerkreis, dem etwa 20 B\u00fcrgerinitiativen angeh\u00f6ren, sehr ausf\u00fchrlich diskutieren m\u00fcssen, was wir jetzt noch tun k\u00f6nnen, damit die M\u00f6glichkeit von Volksabstimmungen \u201evon unten\u201c nicht nur auf dem Papier steht\u201c, so Manfred Brandt, einer der drei Vertrauensleute und Vorstandsmitglied beim Landesverband von Mehr Demokratie. Verfassungsgerichtspr\u00e4sident Friedrich-Joachim Mehmel verlas die Begr\u00fcndung des einstimmig gef\u00e4llten Urteils. Danach seien zwar die formellen Voraussetzungen f\u00fcr das Volksbegehren nicht zu beanstanden gewesen, aber bei den Inhalten sah das Gericht einen durchgehenden Versto\u00df gegen h\u00f6herrangiges Recht. Au\u00dferdem sei das Kopplungsverbot nicht beachtet worden \u2013 soll hei\u00dfen: Sachverhalte, die nicht unmittelbar miteinander zu tun haben, d\u00fcrfen nicht verkn\u00fcpft werden. Sprecher des Tr\u00e4gerkreises sahen dies naturgem\u00e4\u00df anders: \u201eWir haben eine Paketl\u00f6sung vorgelegt, durch die Hamburgs Demokratie gest\u00e4rkt werden sollte\u201c, so Brandt. \u201eDas Urteil klingt wie eine Heiligsprechung der Parteiendemokratie. Es sieht aber auch nach einer Generalabrechnung mit der direkten Demokratie aus, die bekannterma\u00dfen nicht allen Entscheidungstr\u00e4gern \u00a0gef\u00e4llt.\u201c\u00a0 Im Initiativenb\u00fcndnis bef\u00fcrchten jetzt viele, dass \u00a0die Volksgesetzgebung in Hamburg k\u00fcnftig nicht mehr praktikabel sein werde. Durch seine Verfassungs\u00e4nderung im Windschatten des Olympia-Referendums haben sich Senat und B\u00fcrgerschaft die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt, unliebsame Initiativen jederzeit auszubremsen. Wie sich jetzt zeigt, hat sich die Volksinitiative \u201eRettet den Volksentscheid\u201c dagegen vergeblich gewehrt.<\/p>\n<p>Welche praktischen Konsequenzen der Spruch des Landesverfassungsgerichts f\u00fcr die Aktivit\u00e4ten von \u201eRettet den Volksentscheid\u201c haben wird, ist noch nicht ganz klar. Urspr\u00fcnglich sollte die dreiw\u00f6chige Stra\u00dfensammlung f\u00fcr das Volksbegehren im Juni dieses Jahres stattfinden. Nachdem der Senat beim Verfassungsgericht die \u00dcberpr\u00fcfung des Gesetzentwurfs beantragt hatte, verschob sich der Zeitplan.\u00a0 Die Initiative stellte sich auf die drei Wochen Unterschriftensammlung vom 14. Dezember bis zum 3. Januar ein \u2013 den letztm\u00f6glichen Termin also, um im Falle eines Erfolgs den Volksentscheid als dritte und letzte Stufe des Verfahrens am Tag der Bundestagswahl 2017 abhalten zu k\u00f6nnen.\u00a0 Brandt: \u201eF\u00fcr alle, die Volksabstimmungen f\u00fcr eine wichtige Erg\u00e4nzung der parlamentarischen Demokratie halten, ist der Spruch des Hamburgischen Verfassungsgerichts ein herber Schlag. Leider wird er wohl auch Auswirkungen auf andere Bundesl\u00e4nder haben. Auch deswegen kann und darf das nicht das letzte Wort gewesen sein.\u201c<\/p>\n<p>Angelika Gardiner, Hamburg, 13.10.2016<\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_672 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_672')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_672').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. 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