{"id":691,"date":"2017-01-13T11:46:23","date_gmt":"2017-01-13T10:46:23","guid":{"rendered":"https:\/\/www.rettetdenvolksentscheid.de\/wordpress\/?p=691"},"modified":"2017-01-13T11:46:23","modified_gmt":"2017-01-13T10:46:23","slug":"wir-haben-noch-lange-nicht-fertig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.rettetdenvolksentscheid.de\/wordpress\/wir-haben-noch-lange-nicht-fertig\/","title":{"rendered":"Wir haben noch lange nicht fertig!"},"content":{"rendered":"<p>\u201eDamit haben wir nicht gerechnet. Dass das Hamburgische Verfassungsgericht unseren Gesetzentwurf in einigen Punkten beanstanden w\u00fcrde, war zu erwarten. Dass aber nach der erfolgreichen Volksinitiative \u201eRettet den Volksentscheid\u201c die zweite Stufe, das Volksbegehren, komplett gestoppt wurde, kam doch sehr \u00fcberraschend\u201c, so Manfred Brandt vom Hamburger Mehr-Demokratie-Landesverband. \u201eF\u00fcr alle, die Volksabstimmungen f\u00fcr eine wichtige Erg\u00e4nzung der parlamentarischen Demokratie halten, ist dieser Spruch ein herber Schlag. Leider wird er vermutlich auch Auswirkungen auf andere Bundesl\u00e4nder haben.\u201c<\/p>\n<p>\u201eRettet den Volksentscheid\u201c war angetreten, um die Hamburger Erfolge aus zwanzig Jahren Demokratie-Arbeit zu erhalten. Denn 2015 hatten Senat und B\u00fcrgerschaftsmehrheit die Landesverfassung so ge\u00e4ndert, dass sie k\u00fcnftig unliebsame Volksinitiativen jederzeit ausbremsen k\u00f6nnen. Die Botschaft war deutlich: Das Volk soll zwar mitreden d\u00fcrfen, aber nichts zu sagen haben. Wie sich jetzt zeigt, hat sich die Initiative vergeblich dagegen gewehrt.<\/p>\n<p>Verfassungsgerichtspr\u00e4sident Mehmel (SPD) verlas die einstimmig gef\u00e4llte Entscheidung. Danach seien zwar die formellen Voraussetzungen f\u00fcr das Volksbegehren in Ordnung gewesen, aber bei den Inhalten sah das Gericht einen durchg\u00e4ngigen Versto\u00df gegen h\u00f6herrangiges Recht. Mehrfach bem\u00fchte das Gericht dazu das Demokratieprinzip, das nach seiner Auffassung dem parlamentarischen Gesetzgeber eine Vorrangstellung zuweise. Zitat: \u201eZwar sind Volkswillensbildung und parlamentarische Willensbildung hinsichtlich der hierbei gefundenen Ergebnisse gleichrangig, jedoch ist damit dem Volksgesetzgeber im Vergleich zum parlamentarischen Gesetzgeber nicht auch quantitativ und qualitativ der gleiche oder gar ein h\u00f6herer Stellenwert einzur\u00e4umen.\u201c Auch war die Rede davon, dass das Volk immer nur Partikularinteressen vertrete, w\u00e4hrend die gew\u00e4hlten Abgeordneten ihrem Gewissen und dem Gemeinwohl verpflichtet seien. Manfred Brandt: \u201eDie Entscheidung liest sich wie eine Heiligsprechung der Parteiendemokratie. Man kann es aber auch f\u00fcr eine Generalabrechnung mit der direkten Demokratie halten, die bekannterma\u00dfen nicht allen Entscheidungstr\u00e4gern in Hamburg gef\u00e4llt.\u201c Dass Senatsvertreter und B\u00fcrgerschaftspr\u00e4sidentin Veit (SPD) anschlie\u00dfend ihre Zufriedenheit \u00e4u\u00dferten, kann da kaum verwundern.<\/p>\n<p>Das Gericht lie\u00df keinen Punkt des Initiativen-Gesetzentwurfs ungerupft. So sei zum Beispiel das Kopplungsverbot nicht beachtet worden \u2013 soll hei\u00dfen: Sachverhalte, die nicht unmittelbar miteinander zu tun haben, d\u00fcrfen nicht verkn\u00fcpft werden. Initiativensprecher sahen dies naturgem\u00e4\u00df anders: \u201eWir haben eine Paketl\u00f6sung vorgelegt, durch die Hamburgs Demokratie gest\u00e4rkt werden sollte\u201c, so Brandt. Anstatt sich an dem in der Schweiz \u00fcblichen Begriff der \u201eEinheit der Materie\u201c zu orientieren, habe man sich dem bayerischen Verfassungsgerichtshof angeschlossen, der im Jahr 2000 das Kopplungsverbot f\u00fcr Volksinitiativen erfunden hatte. Hamburger Mehr-Demokraten bef\u00fcrchten jetzt, dass k\u00fcnftig jede Vorlage, die nicht ganz schlicht gestrickt daher kommt, auseinander gepfl\u00fcckt und f\u00fcr unzul\u00e4ssig erkl\u00e4rt werden k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>An einer Stelle gab es sogar Lacher im Publikum: Als n\u00e4mlich die eher harmlose Forderung, nach der Gesetze, Rechtsvorschriften und Verordnungen in allgemein verst\u00e4ndlicher Sprache zu verfassen seien, mit der Begr\u00fcndung zur\u00fcckgewiesen wurde, dies sei mit der \u201eNormenklarheit als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips\u201c unvereinbar &#8211; als ob es nicht seit Jahren auf Bundesebene (z.B. in der gemeinsamen Gesch\u00e4ftsordnung der Bundesministerien oder durch den Redaktionsstab Rechtssprache beim Bundesjustizministerium) Bem\u00fchungen g\u00e4be, Gesetze verst\u00e4ndlicher zu formulieren.<\/p>\n<p>Besonders \u00fcberraschend fanden die Vertrauensleute von \u201eRettet den Volksentscheid\u201c den Umstand, dass keiner der Punkte, die jetzt f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt wurden, bei der m\u00fcndlichen Verhandlung Monate zuvor \u00fcberhaupt zur Sprache gekommen war. Und bei der Verk\u00fcndung gab es f\u00fcr die Anw\u00e4lte der Initiative keine M\u00f6glichkeit zur Stellungnahme. Ein solcher Verfahrensverlauf sei un\u00fcblich bis merkw\u00fcrdig, findet Manfred Brandt.<\/p>\n<p>Urspr\u00fcnglich sollte die dreiw\u00f6chige Stra\u00dfensammlung f\u00fcr das Volksbegehren \u201eRettet den Volksentscheid\u201c im vergangenen Juni stattfinden. Nachdem der Senat beim Verfassungsgericht die \u00dcberpr\u00fcfung des Gesetzentwurfs beantragt hatte, verschob sich der Zeitplan. Die Initiative stellte sich auf eine Unterschriftensammlung rund um Weihnachten ein \u2013 den letztm\u00f6glichen Termin, um im Falle eines Erfolgs den Volksentscheid am Tag der Bundestagswahl 2017 abhalten zu k\u00f6nnen. Daraus wird nun nichts.<\/p>\n<p>Bei einer au\u00dferordentlichen Landesmitgliederversammlung von Mehr Demokratie war die Stimmung dennoch positiv bis k\u00e4mpferisch. Auch im Initiativenb\u00fcndnis \u00fcberwiegt die Meinung: Wir haben noch viel zu tun, wenn diese Stadt demokratischer werden soll. Ein erstes Zeichen wurde bereits gesetzt: Der Tr\u00e4gerkreis hei\u00dft jetzt nicht mehr \u201eRettet den Volksentscheid\u201c, sondern \u201eStarkes Hamburg\u201c.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.mehr-demokratie.de\/fileadmin\/pdf\/mdmagazin_01-2017.pdf\">Der Text erschien im md-Magazin 2017.1<\/a><\/p>\n<div class=\"twoclick_social_bookmarks_post_691 social_share_privacy clearfix 1.6.4 locale-de_DE sprite-de_DE\"><\/div><div class=\"twoclick-js\"><script type=\"text\/javascript\">\/* <![CDATA[ *\/\njQuery(document).ready(function($){if($('.twoclick_social_bookmarks_post_691')){$('.twoclick_social_bookmarks_post_691').socialSharePrivacy({\"services\":{\"facebook\":{\"status\":\"on\",\"txt_info\":\"2 Klicks f\\u00fcr mehr Datenschutz: Erst wenn Sie hier klicken, wird der Button aktiv und Sie k\\u00f6nnen Ihre Empfehlung an Facebook senden. 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