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Die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren war für Juni 2016 vorgesehen.

Doch der rotgrüne Senat hat gegen den Gesetzentwurf Beschwerde vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht eingelegt. Damit ruhte das Volksbegehren bis zur Entscheidung des Gerichts, angekündigt für den 13. Oktober. Die Verhandlung fand am 24. August statt. Nun hat das Gericht entscheiden, dass wir nicht mit dem Volksbegehren weitermachen können. „Das kann und darf nicht das letzte Wort gewesen sein.“ so Manfred Brandt.

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