Kategorie-Archiv: Neuigkeiten

Wir haben noch lange nicht fertig!

„Damit haben wir nicht gerechnet. Dass das Hamburgische Verfassungsgericht unseren Gesetzentwurf in einigen Punkten beanstanden würde, war zu erwarten. Dass aber nach der erfolgreichen Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ die zweite Stufe, das Volksbegehren, komplett gestoppt wurde, kam doch sehr überraschend“, so Manfred Brandt vom Hamburger Mehr-Demokratie-Landesverband. „Für alle, die Volksabstimmungen für eine wichtige Ergänzung der parlamentarischen Demokratie halten, ist dieser Spruch ein herber Schlag. Leider wird er vermutlich auch Auswirkungen auf andere Bundesländer haben.“

„Rettet den Volksentscheid“ war angetreten, um die Hamburger Erfolge aus zwanzig Jahren Demokratie-Arbeit zu erhalten. Denn 2015 hatten Senat und Bürgerschaftsmehrheit die Landesverfassung so geändert, dass sie künftig unliebsame Volksinitiativen jederzeit ausbremsen können. Die Botschaft war deutlich: Das Volk soll zwar mitreden dürfen, aber nichts zu sagen haben. Wie sich jetzt zeigt, hat sich die Initiative vergeblich dagegen gewehrt.

Verfassungsgerichtspräsident Mehmel (SPD) verlas die einstimmig gefällte Entscheidung. Danach seien zwar die formellen Voraussetzungen für das Volksbegehren in Ordnung gewesen, aber bei den Inhalten sah das Gericht einen durchgängigen Verstoß gegen höherrangiges Recht. Mehrfach bemühte das Gericht dazu das Demokratieprinzip, das nach seiner Auffassung dem parlamentarischen Gesetzgeber eine Vorrangstellung zuweise. Zitat: „Zwar sind Volkswillensbildung und parlamentarische Willensbildung hinsichtlich der hierbei gefundenen Ergebnisse gleichrangig, jedoch ist damit dem Volksgesetzgeber im Vergleich zum parlamentarischen Gesetzgeber nicht auch quantitativ und qualitativ der gleiche oder gar ein höherer Stellenwert einzuräumen.“ Auch war die Rede davon, dass das Volk immer nur Partikularinteressen vertrete, während die gewählten Abgeordneten ihrem Gewissen und dem Gemeinwohl verpflichtet seien. Manfred Brandt: „Die Entscheidung liest sich wie eine Heiligsprechung der Parteiendemokratie. Man kann es aber auch für eine Generalabrechnung mit der direkten Demokratie halten, die bekanntermaßen nicht allen Entscheidungsträgern in Hamburg gefällt.“ Dass Senatsvertreter und Bürgerschaftspräsidentin Veit (SPD) anschließend ihre Zufriedenheit äußerten, kann da kaum verwundern.

Das Gericht ließ keinen Punkt des Initiativen-Gesetzentwurfs ungerupft. So sei zum Beispiel das Kopplungsverbot nicht beachtet worden – soll heißen: Sachverhalte, die nicht unmittelbar miteinander zu tun haben, dürfen nicht verknüpft werden. Initiativensprecher sahen dies naturgemäß anders: „Wir haben eine Paketlösung vorgelegt, durch die Hamburgs Demokratie gestärkt werden sollte“, so Brandt. Anstatt sich an dem in der Schweiz üblichen Begriff der „Einheit der Materie“ zu orientieren, habe man sich dem bayerischen Verfassungsgerichtshof angeschlossen, der im Jahr 2000 das Kopplungsverbot für Volksinitiativen erfunden hatte. Hamburger Mehr-Demokraten befürchten jetzt, dass künftig jede Vorlage, die nicht ganz schlicht gestrickt daher kommt, auseinander gepflückt und für unzulässig erklärt werden könnte.

An einer Stelle gab es sogar Lacher im Publikum: Als nämlich die eher harmlose Forderung, nach der Gesetze, Rechtsvorschriften und Verordnungen in allgemein verständlicher Sprache zu verfassen seien, mit der Begründung zurückgewiesen wurde, dies sei mit der „Normenklarheit als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips“ unvereinbar – als ob es nicht seit Jahren auf Bundesebene (z.B. in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien oder durch den Redaktionsstab Rechtssprache beim Bundesjustizministerium) Bemühungen gäbe, Gesetze verständlicher zu formulieren.

Besonders überraschend fanden die Vertrauensleute von „Rettet den Volksentscheid“ den Umstand, dass keiner der Punkte, die jetzt für verfassungswidrig erklärt wurden, bei der mündlichen Verhandlung Monate zuvor überhaupt zur Sprache gekommen war. Und bei der Verkündung gab es für die Anwälte der Initiative keine Möglichkeit zur Stellungnahme. Ein solcher Verfahrensverlauf sei unüblich bis merkwürdig, findet Manfred Brandt.

Ursprünglich sollte die dreiwöchige Straßensammlung für das Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid“ im vergangenen Juni stattfinden. Nachdem der Senat beim Verfassungsgericht die Überprüfung des Gesetzentwurfs beantragt hatte, verschob sich der Zeitplan. Die Initiative stellte sich auf eine Unterschriftensammlung rund um Weihnachten ein – den letztmöglichen Termin, um im Falle eines Erfolgs den Volksentscheid am Tag der Bundestagswahl 2017 abhalten zu können. Daraus wird nun nichts.

Bei einer außerordentlichen Landesmitgliederversammlung von Mehr Demokratie war die Stimmung dennoch positiv bis kämpferisch. Auch im Initiativenbündnis überwiegt die Meinung: Wir haben noch viel zu tun, wenn diese Stadt demokratischer werden soll. Ein erstes Zeichen wurde bereits gesetzt: Der Trägerkreis heißt jetzt nicht mehr „Rettet den Volksentscheid“, sondern „Starkes Hamburg“.

 

Der Text erschien im md-Magazin 2017.1

[Pressemitteilung]: „Rettet den Volksentscheid“ – wie geht es weiter?

„Damit haben wir nicht gerechnet. Dass das Hamburgische Verfassungsgericht unseren Gesetzentwurf in einigen nachrangigen Punkten beanstanden würde, war zu erwarten. Dass aber nach der erfolgreichen Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ die zweite Stufe, das Volksbegehren, überhaupt nicht stattfinden darf, überrascht uns doch sehr. Wir werden jetzt im Trägerkreis, dem etwa 20 Bürgerinitiativen angehören, sehr ausführlich diskutieren müssen, was wir jetzt noch tun können, damit die Möglichkeit von Volksabstimmungen „von unten“ nicht nur auf dem Papier steht“, so Manfred Brandt, einer der drei Vertrauensleute und Vorstandsmitglied beim Landesverband von Mehr Demokratie. Verfassungsgerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel verlas die Begründung des einstimmig gefällten Urteils. Danach seien zwar die formellen Voraussetzungen für das Volksbegehren nicht zu beanstanden gewesen, aber bei den Inhalten sah das Gericht einen durchgehenden Verstoß gegen höherrangiges Recht. Außerdem sei das Kopplungsverbot nicht beachtet worden – soll heißen: Sachverhalte, die nicht unmittelbar miteinander zu tun haben, dürfen nicht verknüpft werden. Sprecher des Trägerkreises sahen dies naturgemäß anders: „Wir haben eine Paketlösung vorgelegt, durch die Hamburgs Demokratie gestärkt werden sollte“, so Brandt. „Das Urteil klingt wie eine Heiligsprechung der Parteiendemokratie. Es sieht aber auch nach einer Generalabrechnung mit der direkten Demokratie aus, die bekanntermaßen nicht allen Entscheidungsträgern  gefällt.“  Im Initiativenbündnis befürchten jetzt viele, dass  die Volksgesetzgebung in Hamburg künftig nicht mehr praktikabel sein werde. Durch seine Verfassungsänderung im Windschatten des Olympia-Referendums haben sich Senat und Bürgerschaft die Möglichkeit eingeräumt, unliebsame Initiativen jederzeit auszubremsen. Wie sich jetzt zeigt, hat sich die Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ dagegen vergeblich gewehrt.

Welche praktischen Konsequenzen der Spruch des Landesverfassungsgerichts für die Aktivitäten von „Rettet den Volksentscheid“ haben wird, ist noch nicht ganz klar. Ursprünglich sollte die dreiwöchige Straßensammlung für das Volksbegehren im Juni dieses Jahres stattfinden. Nachdem der Senat beim Verfassungsgericht die Überprüfung des Gesetzentwurfs beantragt hatte, verschob sich der Zeitplan.  Die Initiative stellte sich auf die drei Wochen Unterschriftensammlung vom 14. Dezember bis zum 3. Januar ein – den letztmöglichen Termin also, um im Falle eines Erfolgs den Volksentscheid als dritte und letzte Stufe des Verfahrens am Tag der Bundestagswahl 2017 abhalten zu können.  Brandt: „Für alle, die Volksabstimmungen für eine wichtige Ergänzung der parlamentarischen Demokratie halten, ist der Spruch des Hamburgischen Verfassungsgerichts ein herber Schlag. Leider wird er wohl auch Auswirkungen auf andere Bundesländer haben. Auch deswegen kann und darf das nicht das letzte Wort gewesen sein.“

Angelika Gardiner, Hamburg, 13.10.2016

Danke für Ihre Spenden! Sie geben uns Mut für unsere 85.000-Unterschriften-Kampagne.

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

vielen herzlichen Dank für Ihre tolle Hilfe in dieser Zeit! Zusammen mit den Freundinnen und Freunden von Mehr Demokratie in Hamburg haben Sie, die Rettet-den-Volksentscheid-Gemeinschaft, in den letzten Wochen 19.000 Euro gespendet, damit wir uns anwaltlich gegen die Verfassungsklage des rotgrünen Hamburger Senats wehren konnten.

Danke! Denn Sie halten uns den Rücken frei, jetzt intensiv und möglichst optimal die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren für faire Volksentscheide vorzubereiten. Damit können wir nicht warten, bis das Gericht am 13. Oktober seine Entscheidung, ob wir weitermachen können, verkündet. Wir gehen davon aus, dass unser Gesetzentwurf zulässig ist, also legen wir los!

Danke! Denn Sie geben uns den Mut, dass wir mit viel Unterstützung auch die 85.000 Unterschriften schaffen. So viele müssen wir sammeln, um sicher die geforderten 65.000 gültigen von Hamburger Wählerinnen und Wählern zu erreichen. Wegen der Verfassungsklage musste unser Volksbegehren allerdings zwangspausieren, so dass wir mit der 3-wöchigen Frist für die Unterschriftensammlung in die härteste Zeit des Jahres kommen: vom 14. Dezember bis 3. Januar, über Weihnachten und Sylvester.

Aber wir haben einen Plan A-plus, den wir sofort nach dem Gerichtsentscheid umsetzen werden. Die Hamburgerinnen und Hamburger können das Volksbegehren nämlich auch bequem per Brief unterschreiben, wie bei einer Briefwahl. Also gehen wir schon ab dem 14. Oktober auf die Straße und sammeln Anträge auf Briefeintragung, die wir für die Leute beim Landeswahlamt einreichen. Parallel machen wir eine Kampagne, den Antrag online zu stellen.

Das alles machen wir, weil SPD, Grüne, CDU und AfD mit dem “Bürgerschaftsreferendum” ein Instrument in die Hamburger Verfassung geschrieben haben, mit dem sie Volksentscheide von unten unterdrücken können. Unser Volksbegehren bringt die parlamentarische und die direkte Demokratie der Bürgerinnen und Bürger wieder auf Augenhöhe!

Also, wenn Sie in Hamburg wahlberechtigt sind, beantragen Sie bitte jetzt schon einmal online Ihren Antrag auf Briefeintragung für Rettet den Volksentscheid. Sie bekommen die Unterlagen zum unterschreiben vom Landeswahlamt zugesandt.

https://www.rettetdenvolksentscheid.de/wordpress/briefeintragung/

Vielen Dank und herzliche Grüße aus Hamburg

Ihr Manfred Brandt

Sturmerprobt und zuversichtlich!

Wie – ihr seid immer noch dabei, den Volksentscheid zu retten? Diese Frage hören wir jetzt öfter, weil sich das Verfahren schon so lange hinzieht. Dafür können wir nichts – das Hamburgische Verfassungsgericht, das auf Wunsch des Senats unseren Gesetzentwurf überprüft, entscheidet erst am 13. Oktober – und erst danach wissen wir wirklich, wie es weiter geht.

Aber wir sind sturmerprobt. Im Trägerkreis „Rettet den Volksentscheid“ spielen wir bereits verschiedene Alternativen durch. Denn wir müssen es schaffen, die alten bürgerfreundlichen Regeln für Volksentscheide in Hamburg zu erhalten! Schließlich haben wir, die Bürgerinnen und Bürger, in fast 20 Jahren diese Mitspracherechte erkämpft. Oft Seite an Seite mit Vertretern derjenigen Parteien, die jetzt die demokratische Rolle rückwärts wollen!

Klar ist es für die Regierenden unbequem, wenn das Volk mitentscheiden kann. Aber: Sind nicht wir alle der Souverän? Deshalb wollen wir mit unserem Gesetzentwurf auch erreichen, dass in Zukunft die Verfassung in Hamburg nur noch mit Zustimmung des Volks geändert wird – so wie in anderen Bundesländern auch.

Wir sind zuversichtlich, dass unser Gesetzentwurf juristisch sehr gut dasteht. Unsere Anwälte haben überzeugende Argumente vorgelegt. Das Verfahren kostet uns zwar richtig Geld, aber Sie, unsere Freundinnen und Freunde, haben uns mit Ihren Spenden bereits sehr geholfen. Von den ca. 19.000 €, die wir aufbringen müssen, fehlen uns nur noch 4.000 €. Daher unsere große Bitte:

Spenden Sie, damit wir auch den Rest noch schaffen! 10, 20, 50 Euro (gern auch mehr) – jeder Betrag ist willkommen!

Mit herzlichem Dank im Voraus!

Ihre
Angelika Gardiner
Mitglied im Hamburger Landesvorstand
Von Mehr Demokratie e.V.

[Pressemitteilung]: „Verfassungsgericht verhandelt „Rettet den Volksentscheid“: Zwickmühle verhindert, Entscheidung bleibt spannend“

Verfassungsgericht verhandelt „Rettet den Volksentscheid“:

Zwickmühle verhindert, Entscheidung bleibt spannend

In seiner heutigen mündlichen Verhandlung über die verfassungsrechtlichen Einwände des Senats gegen den Gesetzentwurf der Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ hat das Hamburgische Verfassungsgericht deutlich signalisiert, dass die zum Volksbegehren vorgelegte Überarbeitung des Gesetzentwurfs sich im zulässigen Rahmen bewegt. Der Senat hatte der Initiative vorgeworfen, hier gegenüber der zur Volksinitiative vorgelegten Fassung zu viele substantielle Änderungen vorgenommen zu haben. Die Initiative stellte dazu klar, dass ihre Kernziele unverändert fortbestehen: Die Ersetzung des „Bürgerschaftsreferendums“ durch ein faires „Parlamentsreferendum“, die Einführung eines obligatorischen Referendums bei parlamentarischen Verfassungsänderungen und den Schutz von Wahl- und Abstimmungsrechtsentscheidungen durch vereinfachte Referenden.

„Dieses Signal des Gerichts ist beruhigend, denn damit wird die Zwickmühle, in die der Senat die Initiative bringen wollte, verhindert: Ohne Überarbeitung sei die Vorlage verfassungswidrig – mit Überarbeitung sei das Gesetz wegen der Überarbeitung nicht mehr zulässig“, kommentiert Ingo Böttcher vom Trägerkreis des Volksbegehrens und Vertrauensperson der Initiative.

Gleichwohl hat das Gericht im Rechtsgespräch Fragen aufgeworfen, die den 13. Oktober, dann ergeht die Entscheidung, zu einem spannenden Datum für den weiteren Verlauf des Volksgesetzgebungsverfahrens machen.

So hat es die Überlegung angestellt, ob die Verbindung unterschiedlicher Inhalte in dem Gesetzentwurf nicht unter das sogenannte Koppelungsverbot falle. Hierzu erklärt Manfred Brand vom Trägerkreis: „Dies wäre unseres Erachtens eine neue Sichtweise, die die Volksgesetzgebung, zumal im Verfassungsrecht, vor eine sehr große Herausforderung stellen würde: Wir betrachten unseren Gesetzentwurf als Paketlösung, deren Elemente im Zusammenhang stehen und die gemeinsam direktdemokratischer Verfahren in Hamburg sichern und klarstellen. Alle Aspekte getrennt zur Volksabstimmung zu bringen, wäre theoretisch möglich. Der Aufwand, die Kosten und die Risiken für die Initiatoren – und auch die SteuerzahlerInnen – würden sich dabei allerdings so sehr erhöhen, dass die Initiative wohl kaum je gestartet würde.“

„Es fällt auf, dass das Gericht insgesamt wenig auf die Einwände des Senats Bezug genommen hat, sondern eigene Überlegungen zum verfassungsrechtlichen Miteinander von parlamentarischer und direkter Demokratie einbringt“, so Brandt, „wir sind auf das Ergebnis sehr gespannt.“

Das Gericht wird seine Entscheidung am 13. Oktober 2016 verkünden. „Das schafft zumindest terminliche Klarheit“, so Ingo Böttcher. Bei positivem Ausgang wird die dreiwöchige Sammelfrist für das Volksbegehren damit vom 14. Dezember bis zum 3. Januar laufen. Am Ende müssen wenigstens 65.000 gültige Unterschriften von Hamburger Wahlberechtigten vorliegen. Böttcher: „Das ist in dieser Jahreszeit eine doppelte Herausforderung. Wir nehmen sie an sie an.“

Für Rückfragen: Manfred Brandt 0176 – 70 75 97 18 oder 040 / 740 24 97

„Rettet den Volksentscheid“, Mündliche Verhandlung vor dem Hamburgen Verfassger, 24.08.2016, (C) Christine Klein, TEl: 0175- 3500117, www.stratford2000.de

Credits: Illustration: Christine Klein, www.stratford2000.de Verwendung der Illustration im Rahmen der Berichterstattung kostenfrei bei Nennung der Credits (Urheberin und website).

[Pressemitteilung]: „Verfassungsgericht berät über „Rettet den Volksentscheid““

Hamburg, 18. Aug. 2016

Manfred Brandt: „Spannender Verhandlungstag über die aktuelle Situation der direkten Demokratie in Hamburg“

Am Mittwoch, dem 24. August ab 10.30 Uhr verhandelt das Hamburgische Verfassungsgericht in öffentlicher Sitzung (Sievekingplatz 2, Sitzungssaal 201) über die Vorbehalte des Senats gegen die Gesetzesvorlage der Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“.

Die Initiative, in der mehr als 20 Hamburger Bürgerinitiativen mit dem Verein Mehr Demokratie zusammenwirken, hatte im Mai 2015 den Volksgesetzgebungsprozess als Reaktion auf die Verfassungsänderung von SPD, CDU und Grünen im Zuge der Bewerbung Hamburgs um die olympischen Spiele in Gang gesetzt. Diese Verfassungsänderung ist ein Angriff auf die direkte Demokratie in Hamburg. Deshalb musste sehr kurzfristig eine Volksinitiative nach altem Recht gestartet werden, bevor die Verfassungsänderung in Kraft trat.

Nach erfolgreicher Volksinitiative (September 2015) und Beratung durch den Landeswahlleiter (Februar 2016) legte die Initiative am 24. März 2016 eine überarbeitete Fassung ihres Gesetzentwurfs vor, über die im Juni 2016 ein Volksbegehren durchgeführt werden sollte. Mit der Anrufung des Verfassungsgerichts durch den Senat am 29. März wurde der Prozess jedoch vorläufig angehalten.

„Wir sehen dem Verfahren vor dem Verfassungsgericht gelassen und zuversichtlich entgegen und freuen uns auf einen spannenden Verhandlungstag über die aktuelle Situation der direkten Demokratie, ihr Verhältnis zur parlamentarischen Säule und ihre Perspektiven in Hamburg“, erklärt Manfred Brandt, einer der drei Vertrauensleute der Initiative, „Es geht im Kern um die Frage, ob aus dem Grundgesetz oder dem europäischem Recht abgeleitet werden kann, dass den Volksvertretern mehr Rechte zustehen als dem Volk – oder anders ausgedrückt, ob es Rechte gibt, die nur von Volksvertretern, aber nicht vom Volk direkt ausgeübt werden dürfen.“

Die Entscheidung des Gerichts ist für Oktober angekündigt, bei positivem Ausgang für die Initiative kann acht Wochen später das Volksbegehren starten. „Ein Volksbegehren im Winter statt im Juni ist natürlich unerfreulich“, so Manfred Brandt, „Wir gehen davon aus, dass der Volksentscheid trotz allem am Tag der nächsten Bundestagswahl im September 2017 stattfinden wird.“

Bereits jetzt haben etwa 10.000 Hamburgerinnen und Hamburger Briefeintragung für das  Volksbegehren beantragt. Brandt: „Das ist eine wichtige Unterstützung, die wir dringend brauchen.“ Anträge können auch online gestellt werden.

 

Für Rückfragen: Manfred Brandt 0176 – 70 75 97 18 oder 040 / 740 24 97

[Pressemitteilung]: “ Verfassungsbeschwerde – wie geht es weiter?“

Hamburg, 29.3.2016

Der Senat will einfach, dass Volksabstimmungen in Zukunft zwar in der Verfassung stehen, aber kaum noch erfolgreich praktiziert werden können – so sieht der Trägerkreis „Rettet den Volksentscheid“ den Hintergrund der Verfassungsbeschwerde, die jetzt beim Hamburgischen Verfassungsgericht einging. „Wir haben uns fristgerecht von Senatsjuristen beraten lassen, wir haben unseren Gesetzentwurf in einigen besonders strittigen Punkten überarbeitet – es hat alles nichts genützt “ – so das vorläufige Fazit der Vertrauensleute der Initiative.

Besonders pikant: Am Gründonnerstag reichte die Initiative ihre abgemilderte Fassung im Rathaus ein – und bereits eine halbe Stunde später deutete Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit bei der Amtseinführung des neuen Verfassungsgerichtspräsidenten Joachim Mehmel den Schritt vors Verfassungsgericht an. „Zu diesem Zeitpunkt kann weder sie noch irgendein Senatsmitglied den Text auch nur überflogen haben“, so Angelika Gardiner, eine der drei Vertrauenspersonen der Initiative. „Es geht also in Wahrheit darum, dass ganz grundsätzlich eine Mehrheit aus Bürgerschaft und Senat die bisherige Volksgesetzgebung so nicht mehr will. Auch unsere anderen Vorschläge, so zum Beispiel dass wie in Hessen und Bayern bei Verfassungsänderungen das Volk das letzte Wort haben soll, sind offenbar nicht gewollt. Aber das alles wird verschleiert, weil es beim Wahlvolk vermutlich nicht gut ankäme.“

Die Initiative hatte sich vor einem knappen Jahr gebildet, als im Windschatten der geplanten Hamburger Olympia-Bewerbung ein sogenanntes Bürgerschaftsreferendum eingeführt wurde. Dabei wurden auch massive Einschränkungen der Hamburger Volksgesetzgebung vorgenommen, die allerdings erst bei genauerer Kenntnis der Materie richtig sichtbar werden. Fristen und Quoren wurden so verändert, dass – so der renommierte Staatsrechtler Prof. Hans Meyer in einer Expertenanhörung – „Volksentscheide im Keim erstickt werden können“. Kurz bevor diese Verfassungsänderung in Kraft trat, meldete der Trägerkreis „Rettet den Volksentscheid“ noch nach altem Recht eine Volksinitiative als ersten Schritt des dreistufigen Verfahrens an, um die in fast 20 Jahren erkämpften Mitspracherechte zu sichern. Der Trägerkreis, der aus rund 20 Bürgerinitiativen aus ganz Hamburg und dem Verein Mehr Demokratie besteht, reichte im Herbst 2015 deutlich mehr als die nötigen 10.000 Unterschriften ein. Jetzt also geht es um die zweite Stufe, das Volksbegehren. Dafür werden 65.000 Unterschriften benötigt. Durch die Anrufung des Verfassungsgerichts ruht das Verfahren. „Wann die vom 30. Mai bis 19. Juni geplante Straßensammlung nun stattfinden kann, hängt davon ab, wann der Spruch des Gerichts erfolgt“, so Manfred Brandt von Mehr Demokratie. Schon jetzt haben mehr als 4000 Hamburgerinnen und Hamburger Briefeintragung fürs Volksbegehren beantragt. Brandt: „Diese Anträge sammeln wir weiter.“

Für Rückfragen: Manfred Brandt 0176-70759718 oder 7402497

[Pressemitteilung]: „Rettet den Volksentscheid – die nächste Runde“

Hamburg, 25.03.2016

Es bleibt spannend rund um die Volksgesetzgebung in Hamburg: Die Initative „Rettet den Volksentscheid“ reichte gestern (Donnerstag, 24.3.2016) im Rathaus ihren überarbeiteten Gesetzentwurf ein, mit dem sie das Volksbegehren schaffen will. Im vergangenen Jahr war der Trägerkreis, der aus rund zwanzig Bürgerinitiativen und dem Verein Mehr Demokratie besteht, mit einem eigenen Gesetzentwurf angetreten, um die seit Jahren bewährten Regeln für Volksabstimmungen zu erhalten und zu sichern.
Nach der im Herbst abgeschlossenen erfolgreichen ersten Stufe, der Volksinitiative, kam
es zu einer Anhörung vor dem Verfassungsausschuss der Bürgerschaft und zu Gesprächen mit Senatsjuristen. Manfred Brandt, einer der drei Vertrauensleute des nun anstehenden Volksbegehrens: „Solche neutralen Beratungen sind nach den geltenden Gesetzen möglich und hilfreich.“ Dabei ging es um verschiedene Punkte, die möglicherweise zu einer Anfechtung des Gesetzentwurfs vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht führen konnten. Einige der Empfehlungen wurden nun in den Text eingearbeitet, doch im Kern bleibt die Initiative bei ihrem Vorhaben, die im Zuge des Olympia-Referendums eingeführten Einschränkungen der Volksgesetzgebung rückgängig zu machen. Einige strittige Passagen, die aber das zentrale Anliegen nicht berühren, wurden gestrichen. Wichtig aber bleibt dem Trägerkreis aus rund 20 Bürgerinitiiativen, Schutzmechanismen einzubauen, um Volksabstimmungen besser zu sichern. Brandt: „Es kann sein, dass wir trotzdem vor dem Verfassungsgericht landen. Wir dürfen zwar Gesetzentwürfe überarbeiten, aber es ist nicht klar, wie weit. Würden wir gar nichts ändern, gäben wir Senat und Bürgerschaft erst recht eine Handhabe, das Verfassungsgericht anzurufen.“ Die Entscheidung, wie es nun weiter geht, dürften bald nach den Feiertagen fallen.

Für Rückrufe:
Manfred Brandt Tel. 7402497 oder 0176-70759718

Bürgerrechte abwürgen – nicht mit uns!

Liebe Freundinnen und Freunde der direkten Demokratie,

es ist schon seltsam: Wenn der Hamburger Senat sich einen Vorteil davon erhofft, dann sind die Bürgerinnen und Bürger gefragt – koste es was es wolle. Siehe Olympia-Referendum! Aber wenn das Volk etwas will, was nicht so den Vorstellungen des Senats entspricht, dann ist von Begeisterung im Rathaus wenig zu spüren. Deshalb wurdevor wenigen Monaten die Hamburgische Verfassung geändert. In Zukunft „können Volksinitiativen im Keim erstickt werden“, wie das ein renommierter Staatsrechtler ausdrückte. Auf dem Papier gibt es die Volksgesetzgebung zwar noch, doch Fristen und Abstimmungshürden wurden so verschärft, dass sie für Bürgerinitiativen kaum zu stemmen sind.

Da machen wir nicht mit, das wollen wir verhindern. Den ersten Schritt haben wir geschafft. Die Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ war noch nach altem Recht erfolgreich. Ende September haben wir weit mehr als die nötigen 10.000 Unterschriften eingereicht. Viele von Ihnen haben dabei mitgeholfen – dafür herzlichen Dank! Jetzt steht die zweite Stufe bevor – das Volksbegehren. Doch jedes Volksbegehren kostet viel Arbeit und Geld. Mit Ihrer Unterstützung können wir die Pläne der Landesregierung stoppen.

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