Archiv für den Autor: Ramona Pump

[Pressemitteilung]: „Rettet den Volksentscheid“ – wie geht es weiter?

„Damit haben wir nicht gerechnet. Dass das Hamburgische Verfassungsgericht unseren Gesetzentwurf in einigen nachrangigen Punkten beanstanden würde, war zu erwarten. Dass aber nach der erfolgreichen Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ die zweite Stufe, das Volksbegehren, überhaupt nicht stattfinden darf, überrascht uns doch sehr. Wir werden jetzt im Trägerkreis, dem etwa 20 Bürgerinitiativen angehören, sehr ausführlich diskutieren müssen, was wir jetzt noch tun können, damit die Möglichkeit von Volksabstimmungen „von unten“ nicht nur auf dem Papier steht“, so Manfred Brandt, einer der drei Vertrauensleute und Vorstandsmitglied beim Landesverband von Mehr Demokratie. Verfassungsgerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel verlas die Begründung des einstimmig gefällten Urteils. Danach seien zwar die formellen Voraussetzungen für das Volksbegehren nicht zu beanstanden gewesen, aber bei den Inhalten sah das Gericht einen durchgehenden Verstoß gegen höherrangiges Recht. Außerdem sei das Kopplungsverbot nicht beachtet worden – soll heißen: Sachverhalte, die nicht unmittelbar miteinander zu tun haben, dürfen nicht verknüpft werden. Sprecher des Trägerkreises sahen dies naturgemäß anders: „Wir haben eine Paketlösung vorgelegt, durch die Hamburgs Demokratie gestärkt werden sollte“, so Brandt. „Das Urteil klingt wie eine Heiligsprechung der Parteiendemokratie. Es sieht aber auch nach einer Generalabrechnung mit der direkten Demokratie aus, die bekanntermaßen nicht allen Entscheidungsträgern  gefällt.“  Im Initiativenbündnis befürchten jetzt viele, dass  die Volksgesetzgebung in Hamburg künftig nicht mehr praktikabel sein werde. Durch seine Verfassungsänderung im Windschatten des Olympia-Referendums haben sich Senat und Bürgerschaft die Möglichkeit eingeräumt, unliebsame Initiativen jederzeit auszubremsen. Wie sich jetzt zeigt, hat sich die Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ dagegen vergeblich gewehrt.

Welche praktischen Konsequenzen der Spruch des Landesverfassungsgerichts für die Aktivitäten von „Rettet den Volksentscheid“ haben wird, ist noch nicht ganz klar. Ursprünglich sollte die dreiwöchige Straßensammlung für das Volksbegehren im Juni dieses Jahres stattfinden. Nachdem der Senat beim Verfassungsgericht die Überprüfung des Gesetzentwurfs beantragt hatte, verschob sich der Zeitplan.  Die Initiative stellte sich auf die drei Wochen Unterschriftensammlung vom 14. Dezember bis zum 3. Januar ein – den letztmöglichen Termin also, um im Falle eines Erfolgs den Volksentscheid als dritte und letzte Stufe des Verfahrens am Tag der Bundestagswahl 2017 abhalten zu können.  Brandt: „Für alle, die Volksabstimmungen für eine wichtige Ergänzung der parlamentarischen Demokratie halten, ist der Spruch des Hamburgischen Verfassungsgerichts ein herber Schlag. Leider wird er wohl auch Auswirkungen auf andere Bundesländer haben. Auch deswegen kann und darf das nicht das letzte Wort gewesen sein.“

Angelika Gardiner, Hamburg, 13.10.2016

Termin zur Verkündung der Entscheidung

der Verhandlung vor dem Verfassungsgericht:

Do, 13.10., 10:00 Uhr, Saal 201


Am kommenden Donnerstag wird das Verfassungsgericht seine Entscheidung bekannt geben. Damit wird dann klar wie es mit unserem Volksbegehren weitergehen wird.

Danke für Ihre Spenden! Sie geben uns Mut für unsere 85.000-Unterschriften-Kampagne.

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

vielen herzlichen Dank für Ihre tolle Hilfe in dieser Zeit! Zusammen mit den Freundinnen und Freunden von Mehr Demokratie in Hamburg haben Sie, die Rettet-den-Volksentscheid-Gemeinschaft, in den letzten Wochen 19.000 Euro gespendet, damit wir uns anwaltlich gegen die Verfassungsklage des rotgrünen Hamburger Senats wehren konnten.

Danke! Denn Sie halten uns den Rücken frei, jetzt intensiv und möglichst optimal die Unterschriftensammlung für das Volksbegehren für faire Volksentscheide vorzubereiten. Damit können wir nicht warten, bis das Gericht am 13. Oktober seine Entscheidung, ob wir weitermachen können, verkündet. Wir gehen davon aus, dass unser Gesetzentwurf zulässig ist, also legen wir los!

Danke! Denn Sie geben uns den Mut, dass wir mit viel Unterstützung auch die 85.000 Unterschriften schaffen. So viele müssen wir sammeln, um sicher die geforderten 65.000 gültigen von Hamburger Wählerinnen und Wählern zu erreichen. Wegen der Verfassungsklage musste unser Volksbegehren allerdings zwangspausieren, so dass wir mit der 3-wöchigen Frist für die Unterschriftensammlung in die härteste Zeit des Jahres kommen: vom 14. Dezember bis 3. Januar, über Weihnachten und Sylvester.

Aber wir haben einen Plan A-plus, den wir sofort nach dem Gerichtsentscheid umsetzen werden. Die Hamburgerinnen und Hamburger können das Volksbegehren nämlich auch bequem per Brief unterschreiben, wie bei einer Briefwahl. Also gehen wir schon ab dem 14. Oktober auf die Straße und sammeln Anträge auf Briefeintragung, die wir für die Leute beim Landeswahlamt einreichen. Parallel machen wir eine Kampagne, den Antrag online zu stellen.

Das alles machen wir, weil SPD, Grüne, CDU und AfD mit dem “Bürgerschaftsreferendum” ein Instrument in die Hamburger Verfassung geschrieben haben, mit dem sie Volksentscheide von unten unterdrücken können. Unser Volksbegehren bringt die parlamentarische und die direkte Demokratie der Bürgerinnen und Bürger wieder auf Augenhöhe!

Also, wenn Sie in Hamburg wahlberechtigt sind, beantragen Sie bitte jetzt schon einmal online Ihren Antrag auf Briefeintragung für Rettet den Volksentscheid. Sie bekommen die Unterlagen zum unterschreiben vom Landeswahlamt zugesandt.

https://www.rettetdenvolksentscheid.de/wordpress/briefeintragung/

Vielen Dank und herzliche Grüße aus Hamburg

Ihr Manfred Brandt

Sturmerprobt und zuversichtlich!

Wie – ihr seid immer noch dabei, den Volksentscheid zu retten? Diese Frage hören wir jetzt öfter, weil sich das Verfahren schon so lange hinzieht. Dafür können wir nichts – das Hamburgische Verfassungsgericht, das auf Wunsch des Senats unseren Gesetzentwurf überprüft, entscheidet erst am 13. Oktober – und erst danach wissen wir wirklich, wie es weiter geht.

Aber wir sind sturmerprobt. Im Trägerkreis „Rettet den Volksentscheid“ spielen wir bereits verschiedene Alternativen durch. Denn wir müssen es schaffen, die alten bürgerfreundlichen Regeln für Volksentscheide in Hamburg zu erhalten! Schließlich haben wir, die Bürgerinnen und Bürger, in fast 20 Jahren diese Mitspracherechte erkämpft. Oft Seite an Seite mit Vertretern derjenigen Parteien, die jetzt die demokratische Rolle rückwärts wollen!

Klar ist es für die Regierenden unbequem, wenn das Volk mitentscheiden kann. Aber: Sind nicht wir alle der Souverän? Deshalb wollen wir mit unserem Gesetzentwurf auch erreichen, dass in Zukunft die Verfassung in Hamburg nur noch mit Zustimmung des Volks geändert wird – so wie in anderen Bundesländern auch.

Wir sind zuversichtlich, dass unser Gesetzentwurf juristisch sehr gut dasteht. Unsere Anwälte haben überzeugende Argumente vorgelegt. Das Verfahren kostet uns zwar richtig Geld, aber Sie, unsere Freundinnen und Freunde, haben uns mit Ihren Spenden bereits sehr geholfen. Von den ca. 19.000 €, die wir aufbringen müssen, fehlen uns nur noch 4.000 €. Daher unsere große Bitte:

Spenden Sie, damit wir auch den Rest noch schaffen! 10, 20, 50 Euro (gern auch mehr) – jeder Betrag ist willkommen!

Mit herzlichem Dank im Voraus!

Ihre
Angelika Gardiner
Mitglied im Hamburger Landesvorstand
Von Mehr Demokratie e.V.