Kategorie-Archiv: Pressemitteilungen

[Pressemitteilung]: „Rettet den Volksentscheid“ – wie geht es weiter?

„Damit haben wir nicht gerechnet. Dass das Hamburgische Verfassungsgericht unseren Gesetzentwurf in einigen nachrangigen Punkten beanstanden würde, war zu erwarten. Dass aber nach der erfolgreichen Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ die zweite Stufe, das Volksbegehren, überhaupt nicht stattfinden darf, überrascht uns doch sehr. Wir werden jetzt im Trägerkreis, dem etwa 20 Bürgerinitiativen angehören, sehr ausführlich diskutieren müssen, was wir jetzt noch tun können, damit die Möglichkeit von Volksabstimmungen „von unten“ nicht nur auf dem Papier steht“, so Manfred Brandt, einer der drei Vertrauensleute und Vorstandsmitglied beim Landesverband von Mehr Demokratie. Verfassungsgerichtspräsident Friedrich-Joachim Mehmel verlas die Begründung des einstimmig gefällten Urteils. Danach seien zwar die formellen Voraussetzungen für das Volksbegehren nicht zu beanstanden gewesen, aber bei den Inhalten sah das Gericht einen durchgehenden Verstoß gegen höherrangiges Recht. Außerdem sei das Kopplungsverbot nicht beachtet worden – soll heißen: Sachverhalte, die nicht unmittelbar miteinander zu tun haben, dürfen nicht verknüpft werden. Sprecher des Trägerkreises sahen dies naturgemäß anders: „Wir haben eine Paketlösung vorgelegt, durch die Hamburgs Demokratie gestärkt werden sollte“, so Brandt. „Das Urteil klingt wie eine Heiligsprechung der Parteiendemokratie. Es sieht aber auch nach einer Generalabrechnung mit der direkten Demokratie aus, die bekanntermaßen nicht allen Entscheidungsträgern  gefällt.“  Im Initiativenbündnis befürchten jetzt viele, dass  die Volksgesetzgebung in Hamburg künftig nicht mehr praktikabel sein werde. Durch seine Verfassungsänderung im Windschatten des Olympia-Referendums haben sich Senat und Bürgerschaft die Möglichkeit eingeräumt, unliebsame Initiativen jederzeit auszubremsen. Wie sich jetzt zeigt, hat sich die Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ dagegen vergeblich gewehrt.

Welche praktischen Konsequenzen der Spruch des Landesverfassungsgerichts für die Aktivitäten von „Rettet den Volksentscheid“ haben wird, ist noch nicht ganz klar. Ursprünglich sollte die dreiwöchige Straßensammlung für das Volksbegehren im Juni dieses Jahres stattfinden. Nachdem der Senat beim Verfassungsgericht die Überprüfung des Gesetzentwurfs beantragt hatte, verschob sich der Zeitplan.  Die Initiative stellte sich auf die drei Wochen Unterschriftensammlung vom 14. Dezember bis zum 3. Januar ein – den letztmöglichen Termin also, um im Falle eines Erfolgs den Volksentscheid als dritte und letzte Stufe des Verfahrens am Tag der Bundestagswahl 2017 abhalten zu können.  Brandt: „Für alle, die Volksabstimmungen für eine wichtige Ergänzung der parlamentarischen Demokratie halten, ist der Spruch des Hamburgischen Verfassungsgerichts ein herber Schlag. Leider wird er wohl auch Auswirkungen auf andere Bundesländer haben. Auch deswegen kann und darf das nicht das letzte Wort gewesen sein.“

Angelika Gardiner, Hamburg, 13.10.2016

[Pressemitteilung]: „Verfassungsgericht verhandelt „Rettet den Volksentscheid“: Zwickmühle verhindert, Entscheidung bleibt spannend“

Verfassungsgericht verhandelt „Rettet den Volksentscheid“:

Zwickmühle verhindert, Entscheidung bleibt spannend

In seiner heutigen mündlichen Verhandlung über die verfassungsrechtlichen Einwände des Senats gegen den Gesetzentwurf der Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ hat das Hamburgische Verfassungsgericht deutlich signalisiert, dass die zum Volksbegehren vorgelegte Überarbeitung des Gesetzentwurfs sich im zulässigen Rahmen bewegt. Der Senat hatte der Initiative vorgeworfen, hier gegenüber der zur Volksinitiative vorgelegten Fassung zu viele substantielle Änderungen vorgenommen zu haben. Die Initiative stellte dazu klar, dass ihre Kernziele unverändert fortbestehen: Die Ersetzung des „Bürgerschaftsreferendums“ durch ein faires „Parlamentsreferendum“, die Einführung eines obligatorischen Referendums bei parlamentarischen Verfassungsänderungen und den Schutz von Wahl- und Abstimmungsrechtsentscheidungen durch vereinfachte Referenden.

„Dieses Signal des Gerichts ist beruhigend, denn damit wird die Zwickmühle, in die der Senat die Initiative bringen wollte, verhindert: Ohne Überarbeitung sei die Vorlage verfassungswidrig – mit Überarbeitung sei das Gesetz wegen der Überarbeitung nicht mehr zulässig“, kommentiert Ingo Böttcher vom Trägerkreis des Volksbegehrens und Vertrauensperson der Initiative.

Gleichwohl hat das Gericht im Rechtsgespräch Fragen aufgeworfen, die den 13. Oktober, dann ergeht die Entscheidung, zu einem spannenden Datum für den weiteren Verlauf des Volksgesetzgebungsverfahrens machen.

So hat es die Überlegung angestellt, ob die Verbindung unterschiedlicher Inhalte in dem Gesetzentwurf nicht unter das sogenannte Koppelungsverbot falle. Hierzu erklärt Manfred Brand vom Trägerkreis: „Dies wäre unseres Erachtens eine neue Sichtweise, die die Volksgesetzgebung, zumal im Verfassungsrecht, vor eine sehr große Herausforderung stellen würde: Wir betrachten unseren Gesetzentwurf als Paketlösung, deren Elemente im Zusammenhang stehen und die gemeinsam direktdemokratischer Verfahren in Hamburg sichern und klarstellen. Alle Aspekte getrennt zur Volksabstimmung zu bringen, wäre theoretisch möglich. Der Aufwand, die Kosten und die Risiken für die Initiatoren – und auch die SteuerzahlerInnen – würden sich dabei allerdings so sehr erhöhen, dass die Initiative wohl kaum je gestartet würde.“

„Es fällt auf, dass das Gericht insgesamt wenig auf die Einwände des Senats Bezug genommen hat, sondern eigene Überlegungen zum verfassungsrechtlichen Miteinander von parlamentarischer und direkter Demokratie einbringt“, so Brandt, „wir sind auf das Ergebnis sehr gespannt.“

Das Gericht wird seine Entscheidung am 13. Oktober 2016 verkünden. „Das schafft zumindest terminliche Klarheit“, so Ingo Böttcher. Bei positivem Ausgang wird die dreiwöchige Sammelfrist für das Volksbegehren damit vom 14. Dezember bis zum 3. Januar laufen. Am Ende müssen wenigstens 65.000 gültige Unterschriften von Hamburger Wahlberechtigten vorliegen. Böttcher: „Das ist in dieser Jahreszeit eine doppelte Herausforderung. Wir nehmen sie an sie an.“

Für Rückfragen: Manfred Brandt 0176 – 70 75 97 18 oder 040 / 740 24 97

„Rettet den Volksentscheid“, Mündliche Verhandlung vor dem Hamburgen Verfassger, 24.08.2016, (C) Christine Klein, TEl: 0175- 3500117, www.stratford2000.de

Credits: Illustration: Christine Klein, www.stratford2000.de Verwendung der Illustration im Rahmen der Berichterstattung kostenfrei bei Nennung der Credits (Urheberin und website).

[Pressemitteilung]: „Verfassungsgericht berät über „Rettet den Volksentscheid““

Hamburg, 18. Aug. 2016

Manfred Brandt: „Spannender Verhandlungstag über die aktuelle Situation der direkten Demokratie in Hamburg“

Am Mittwoch, dem 24. August ab 10.30 Uhr verhandelt das Hamburgische Verfassungsgericht in öffentlicher Sitzung (Sievekingplatz 2, Sitzungssaal 201) über die Vorbehalte des Senats gegen die Gesetzesvorlage der Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“.

Die Initiative, in der mehr als 20 Hamburger Bürgerinitiativen mit dem Verein Mehr Demokratie zusammenwirken, hatte im Mai 2015 den Volksgesetzgebungsprozess als Reaktion auf die Verfassungsänderung von SPD, CDU und Grünen im Zuge der Bewerbung Hamburgs um die olympischen Spiele in Gang gesetzt. Diese Verfassungsänderung ist ein Angriff auf die direkte Demokratie in Hamburg. Deshalb musste sehr kurzfristig eine Volksinitiative nach altem Recht gestartet werden, bevor die Verfassungsänderung in Kraft trat.

Nach erfolgreicher Volksinitiative (September 2015) und Beratung durch den Landeswahlleiter (Februar 2016) legte die Initiative am 24. März 2016 eine überarbeitete Fassung ihres Gesetzentwurfs vor, über die im Juni 2016 ein Volksbegehren durchgeführt werden sollte. Mit der Anrufung des Verfassungsgerichts durch den Senat am 29. März wurde der Prozess jedoch vorläufig angehalten.

„Wir sehen dem Verfahren vor dem Verfassungsgericht gelassen und zuversichtlich entgegen und freuen uns auf einen spannenden Verhandlungstag über die aktuelle Situation der direkten Demokratie, ihr Verhältnis zur parlamentarischen Säule und ihre Perspektiven in Hamburg“, erklärt Manfred Brandt, einer der drei Vertrauensleute der Initiative, „Es geht im Kern um die Frage, ob aus dem Grundgesetz oder dem europäischem Recht abgeleitet werden kann, dass den Volksvertretern mehr Rechte zustehen als dem Volk – oder anders ausgedrückt, ob es Rechte gibt, die nur von Volksvertretern, aber nicht vom Volk direkt ausgeübt werden dürfen.“

Die Entscheidung des Gerichts ist für Oktober angekündigt, bei positivem Ausgang für die Initiative kann acht Wochen später das Volksbegehren starten. „Ein Volksbegehren im Winter statt im Juni ist natürlich unerfreulich“, so Manfred Brandt, „Wir gehen davon aus, dass der Volksentscheid trotz allem am Tag der nächsten Bundestagswahl im September 2017 stattfinden wird.“

Bereits jetzt haben etwa 10.000 Hamburgerinnen und Hamburger Briefeintragung für das  Volksbegehren beantragt. Brandt: „Das ist eine wichtige Unterstützung, die wir dringend brauchen.“ Anträge können auch online gestellt werden.

 

Für Rückfragen: Manfred Brandt 0176 – 70 75 97 18 oder 040 / 740 24 97

[Pressemitteilung]: “ Verfassungsbeschwerde – wie geht es weiter?“

Hamburg, 29.3.2016

Der Senat will einfach, dass Volksabstimmungen in Zukunft zwar in der Verfassung stehen, aber kaum noch erfolgreich praktiziert werden können – so sieht der Trägerkreis „Rettet den Volksentscheid“ den Hintergrund der Verfassungsbeschwerde, die jetzt beim Hamburgischen Verfassungsgericht einging. „Wir haben uns fristgerecht von Senatsjuristen beraten lassen, wir haben unseren Gesetzentwurf in einigen besonders strittigen Punkten überarbeitet – es hat alles nichts genützt “ – so das vorläufige Fazit der Vertrauensleute der Initiative.

Besonders pikant: Am Gründonnerstag reichte die Initiative ihre abgemilderte Fassung im Rathaus ein – und bereits eine halbe Stunde später deutete Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit bei der Amtseinführung des neuen Verfassungsgerichtspräsidenten Joachim Mehmel den Schritt vors Verfassungsgericht an. „Zu diesem Zeitpunkt kann weder sie noch irgendein Senatsmitglied den Text auch nur überflogen haben“, so Angelika Gardiner, eine der drei Vertrauenspersonen der Initiative. „Es geht also in Wahrheit darum, dass ganz grundsätzlich eine Mehrheit aus Bürgerschaft und Senat die bisherige Volksgesetzgebung so nicht mehr will. Auch unsere anderen Vorschläge, so zum Beispiel dass wie in Hessen und Bayern bei Verfassungsänderungen das Volk das letzte Wort haben soll, sind offenbar nicht gewollt. Aber das alles wird verschleiert, weil es beim Wahlvolk vermutlich nicht gut ankäme.“

Die Initiative hatte sich vor einem knappen Jahr gebildet, als im Windschatten der geplanten Hamburger Olympia-Bewerbung ein sogenanntes Bürgerschaftsreferendum eingeführt wurde. Dabei wurden auch massive Einschränkungen der Hamburger Volksgesetzgebung vorgenommen, die allerdings erst bei genauerer Kenntnis der Materie richtig sichtbar werden. Fristen und Quoren wurden so verändert, dass – so der renommierte Staatsrechtler Prof. Hans Meyer in einer Expertenanhörung – „Volksentscheide im Keim erstickt werden können“. Kurz bevor diese Verfassungsänderung in Kraft trat, meldete der Trägerkreis „Rettet den Volksentscheid“ noch nach altem Recht eine Volksinitiative als ersten Schritt des dreistufigen Verfahrens an, um die in fast 20 Jahren erkämpften Mitspracherechte zu sichern. Der Trägerkreis, der aus rund 20 Bürgerinitiativen aus ganz Hamburg und dem Verein Mehr Demokratie besteht, reichte im Herbst 2015 deutlich mehr als die nötigen 10.000 Unterschriften ein. Jetzt also geht es um die zweite Stufe, das Volksbegehren. Dafür werden 65.000 Unterschriften benötigt. Durch die Anrufung des Verfassungsgerichts ruht das Verfahren. „Wann die vom 30. Mai bis 19. Juni geplante Straßensammlung nun stattfinden kann, hängt davon ab, wann der Spruch des Gerichts erfolgt“, so Manfred Brandt von Mehr Demokratie. Schon jetzt haben mehr als 4000 Hamburgerinnen und Hamburger Briefeintragung fürs Volksbegehren beantragt. Brandt: „Diese Anträge sammeln wir weiter.“

Für Rückfragen: Manfred Brandt 0176-70759718 oder 7402497

[Pressemitteilung]: „Rettet den Volksentscheid – die nächste Runde“

Hamburg, 25.03.2016

Es bleibt spannend rund um die Volksgesetzgebung in Hamburg: Die Initative „Rettet den Volksentscheid“ reichte gestern (Donnerstag, 24.3.2016) im Rathaus ihren überarbeiteten Gesetzentwurf ein, mit dem sie das Volksbegehren schaffen will. Im vergangenen Jahr war der Trägerkreis, der aus rund zwanzig Bürgerinitiativen und dem Verein Mehr Demokratie besteht, mit einem eigenen Gesetzentwurf angetreten, um die seit Jahren bewährten Regeln für Volksabstimmungen zu erhalten und zu sichern.
Nach der im Herbst abgeschlossenen erfolgreichen ersten Stufe, der Volksinitiative, kam
es zu einer Anhörung vor dem Verfassungsausschuss der Bürgerschaft und zu Gesprächen mit Senatsjuristen. Manfred Brandt, einer der drei Vertrauensleute des nun anstehenden Volksbegehrens: „Solche neutralen Beratungen sind nach den geltenden Gesetzen möglich und hilfreich.“ Dabei ging es um verschiedene Punkte, die möglicherweise zu einer Anfechtung des Gesetzentwurfs vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht führen konnten. Einige der Empfehlungen wurden nun in den Text eingearbeitet, doch im Kern bleibt die Initiative bei ihrem Vorhaben, die im Zuge des Olympia-Referendums eingeführten Einschränkungen der Volksgesetzgebung rückgängig zu machen. Einige strittige Passagen, die aber das zentrale Anliegen nicht berühren, wurden gestrichen. Wichtig aber bleibt dem Trägerkreis aus rund 20 Bürgerinitiiativen, Schutzmechanismen einzubauen, um Volksabstimmungen besser zu sichern. Brandt: „Es kann sein, dass wir trotzdem vor dem Verfassungsgericht landen. Wir dürfen zwar Gesetzentwürfe überarbeiten, aber es ist nicht klar, wie weit. Würden wir gar nichts ändern, gäben wir Senat und Bürgerschaft erst recht eine Handhabe, das Verfassungsgericht anzurufen.“ Die Entscheidung, wie es nun weiter geht, dürften bald nach den Feiertagen fallen.

Für Rückrufe:
Manfred Brandt Tel. 7402497 oder 0176-70759718

[Pressemitteilung]: „Rettet den Volksentscheid“: Der nächste Schritt

Hamburg, den 31.01.2016

Am Samstag, 30.1.2016, meldeten die Vertrauensleute des Trägerkreises „Rettet den Volksentscheid“ offiziell die zweite Stufe des Verfahrens, das Volksbegehren, im Rathaus an.

Vor allem nach der Anhörung vor dem Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft steht für den Trägerkreis fest: Am Volksbegehren führt kein Weg vorbei. Zumindest zum derzeitigen Zeitpunkt erscheint eine Einigung zwischen Initiative und Bürgerschaft nicht sehr wahrscheinlich. Zu gefestigt klang die ablehnende Haltung der Mehrheitsfraktionen im Ausschuss, zu deutlich wurde die Absicht vor allem von Rot-Grün, nach Möglichkeit den Weg zum Verfassungsgericht zu beschreiten. Damit würde die Initiative zeitlich ausgebremst.

Gleichzeitig mit der Anmeldung des Volksbegehrens stellte der Trägerkreis den Antrag auf neutrale Beratung durch Senatsjuristen. Diese Möglichkeit ist gesetzlich vorgesehen, um die Anrufung des Verfassungsgerichts zu vermeiden. Der Gesetzentwurf kann dadurch noch rechtzeitig in Teilen überarbeitet werden, soweit die Zielsetzung nicht verändert wird.

Die Initiative „Rettet den Volksentscheid“ will erreichen, dass die bisher geltenden bürgerfreundlichen Vorschriften für Volksabstimmungen erhalten bleiben. Außerdem sollen Regeln eingeführt werden, um ein faires Nebeneinander von direkter und parlamentarischer Demokratie sicherzustellen. In Hamburg hatten Senat und Bürgerschaft im Windschatten des Olympia-Referendums die Landesverfassung so geändert, dass Volksabstimmungen jederzeit „von oben“ erstickt werden können. Dagegen hatte sich im vergangenen Jahr das Bündnis „Rettet den Volksentscheid“ gegründet und deutlich mehr als die erforderlichen 10.000 Unterstützer-Unterschriften für die erste Verfahrensstufe, die Volksinitiative, eingereicht. Für die jetzt anstehende zweite Stufe, das Volksbegehren, werden mindestens 65.000 gültige Unterschriften benötigt.

Für das Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid“, dessen Straßen-Sammelfrist vom 30. Mai bis 19. Juni 2016 läuft, können ab sofort beim Landeswahlamt Anträge auf Briefeintragung gestellt werden.

Für Rückfragen: Manfred Brandt Tel. 74002497 oder 0176-70759718

[Pressemitteilung]: „Was soll das Volk entscheiden dürfen?“

Mit so viel Aufmerksamkeit hatte der Trägerkreis von „Rettet den Volksentscheid“ gar nicht gerechnet: Gut vier Stunden dauerte die Anhörung der Volksinitiative vor dem Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. Kritik an dem Gesetzentwurf, zu dem es im Juni 2016 ein Volksbegehren geben wird, kam erwartungsgemäß vor allem aus den Reihen von SPD, CDU und Grünen, die in den vorgeschlagenen Regelungen die Absicht vermuten, die Initiative wolle das Parlament schwächen.

Es gebe überhaupt nichts zu retten, war die einhellige Meinung der Mehrheitsfraktionen. Auch wollten sie gar nicht verstehen, was es an dem neuen Instrument „Bürgerschaftsreferendum“ auszusetzen gibt, das im Zuge der geplanten Olympia-Bewerbung in die Landesverfassung aufgenommen worden war. Genau das aber war der akute Anlass für den Gesetzentwurf der Initiative. Ihr Haupteinwand: Diese Verfassungsänderung führe dazu, dass Senat und Bürgerschaft jederzeit unliebsame Volksinitiativen ausbremsen können. Um Volksabstimmungen vor Eingriffen „von oben“ zu schützen, hat sich die Initiative eine ganze Reihe von Regelungen überlegt, die das herkömmliche dreistufige Verfahren sichern und abrunden sollen. So sollen zum Beispiel Volksbegehren in Zukunft sechs statt wie bisher drei Wochen Zeit zum Sammeln der nötigen Unterschriften haben.

Ein Parlamentsreferendum sieht auch die Initiative vor. Allerdings soll dabei nicht der Senat – also die Exekutive – bestimmen können, wo es lang geht. Um einen behutsameren Umgang mit der Verfassung zu erreichen, soll sie nur noch mit Zustimmung des Volkes geändert werden können, so wie das in Bayern und Hessen seit Jahrzehnten der Fall ist. Zu heftigen Auseinandersetzungen kam es über die Auswirkung von Volksentscheiden auf den Haushalt der Stadt. Da skizzierten Regierungskoalitionäre wahre Horrorvisionen von womöglich zehn gleichzeitigen Volksentscheiden, die dann die Stadt in den Ruin treiben würden. Ähnlich hoch her ging es bei der Diskussion um Zustimmungsquoren beim Volksentscheid. Während die Parteienseite möglichst hohe Hürden sehen will und andernfalls eine inflationäre Zunahme an Volksentscheiden befürchtete, wies Initiativensprecher Manfred Brandt auf positive Erfahrungen in anderen Ländern hin, in denen solche Zustimmungsquoren überhaupt nicht üblich sind.

Am Ende der zum Teil mit Leidenschaft geführten Debatte ging es dann doch noch versöhnlich zu: Man versicherte sich gegenseitig, im Gespräch bleiben zu wollen.

[Pressemitteilung] Stoppt die Verfassungsänderung!

„Es geht nicht darum, Olympia auszubremsen. Wir wehren uns vielmehr gegen den geschickt getarnten Versuch der Mehrheitsparteien, mühsam errungene demokratische Rechte abzubauen“, so Manfred Brandt, Sprecher der beiden Volksinitiativen, die heute im Rathaus an den Start gingen. „Olympia und der angebliche Zeitdruck sind nur ein Vorwand. Dass uns das auch noch als ein Mehr an Demokratie verkauft werden soll, ist ein besonders starkes Stück.“

Der Vergleich mit einem Trojanischen Pferd ist nicht zu hoch gegriffen. Zwar wird es ein Ausführungsgesetz geben, das einige Kritikpunkte mildert, doch das dürfte im Ernstfall wenig nützen. Brandt: „Die Verfassung hat immer Vorrang. Auch mit diesem Ausführungsgesetz, das ja mit einfacher Mehrheit geändert werden kann, können unliebsame Initiativen ausgehebelt werden.“ Die schönsten Absichtserklärungen nützen nichts – so Brandt -, wenn in Zukunft das Parlament den Knüppel Bürgerschaftsreferendum aus dem Sack holen kann, um Initiativen zu unterbinden.

„Noch nach der Expertenanhörung vor einem Monat habe ich nicht geglaubt, dass die Verfassungsänderung so durchgepeitscht würde. Die Empfehlung der Sachverständigen, für Olympia eine Einzelfallregelung in die Verfassung zu schreiben, wurde ignoriert,“ merkt Manfred Brandt an.

Da die zweite und abschließende Lesung der Verfassungsänderung bereits am Donnerstag dieser Woche stattfinden soll, gerieten auch die Kritiker unter Zeitdruck. Über 50.000 Menschen haben in den letzten zwei Wochen auf der Internet-Plattform change.org eine Petition unterzeichnet, um die geplante Verfassungsänderung zum Thema Referendum noch zu stoppen. Die meisten sind nicht grundsätzlich gegen ein Olympia-Referendum – aber gegen die damit verbundene allgemeine Einschränkung der politischen Mitspracherechte von Bürgerinnen und Bürgern.

Gleichzeitig meldete ein Bündnis aus dem Verein Mehr Demokratie und zahlreichen Bürgerinitiativen noch nach dem derzeit geltenden Recht zwei neue Volksinitiativen an: Zum einen sollen die Hamburgerinnen und Hamburger über eine spezielle „Lex Olympia“ abstimmen können, die nach dem Ende von olympischen und paraolympischen Spielen in Hamburg wieder aus der Verfassung gestrichen wird. Die zweite Initiative hat zum Ziel, die in den letzten zwanzig Jahren erkämpften Volksabstimmungsrechte und das Wahlrecht so zu sichern, dass Parlament und Senat sie nicht einfach nach ihrem Gusto verändern können. Motto und Logo dieses Gesetzesvorschlags dürften vielen Hamburgerinnen und Hamburgern bekannt vorkommen: „Rettet den Volksentscheid“.

Für Rückfragen:

Manfred Brandt Tel. 7402497 oder 0176-70759718
Angelika Gardiner Tel. 8902426 oder 0163-9144662
Joachim Lau Tel. 55009696

[Pressemitteilung] Bürgerschaftsreferendum: Gesetzgeberischer Murks

Pressemitteilung Hamburg, 19.5.2015

Appell an die Bürgerschaft

Manchmal muss nur an ein paar kleinen Stellschrauben gedreht werden, und schon ist ein nach außen wunderbar verkäufliches Projekt ins Gegenteil verkehrt. Dann wird, um beim aktuellen Beispiel der Verfassungsänderung in Sachen Olympia zu bleiben, aus einem Mehr an Demokratie klammheimlich eine Blockade von Volksinitiativen, deren Themen den Mehrheitsparteien nicht in den Kram passen. So etwa stellt sich für den Verein „Mehr Demokratie“ der Entwurf dar, der ganz allgemein Bürgerschaftsreferenden in der Verfassung verankern soll. „Auch wenn SPD, Grüne und CDU im Verbund mit der AfD jetzt versuchen, in einem Ausführungsgesetz zu mildern, was sie im Verfassungsentwurf festgezurrt haben und nicht ändern wollen – das wird bloß ein einfaches Gesetz, das bei Bedarf jederzeit durch einfache Mehrheit zurück genommen werden kann“, so Mehr-Demokratie-Sprecher Manfred Brandt.

Im Kern bleibt es dabei: Die Bürgerschaft besetzt ein Thema ohne konkreten Vorschlag und neue oder noch laufende Volksinitiativen sind nicht mehr zulässig, sobald die Bürgerschaft ihren Beschluss gefasst hat. „Die im geplanten Ausführungsgesetz enthaltenen Regelungen können in der Kürze der Zeit nicht seriös darauf hin beurteilt werden, in wieweit sie vereinbar sind mit der Verfassungsänderung, die sie umsetzen sollen“, so Brandt: „Das sieht nach gesetzgeberischem Murks aus. Selbst Juristen, die in der Sache einigermaßen drin stecken, werden damit ihre Schwierigkeiten haben.“ Er meint: „Was ist das für eine Verfassungsänderung, die noch am Tag ihrer Verabschiedung durch ihr Ausführungsgesetz geheilt werden soll? Völlig unabhängig von der Frage, ob das überhaupt möglich ist, vom Inhalt der Verfassungsänderung und der Art und Weise, wie sie zustande kommt: So gehen seriöse Demokraten nicht mit einer Verfassung um. Dieses Gestümper, das im Schweinsgalopp im Schatten der Olympia-Bewerbung durchgezogen wird, beschädigt auch die Bewerbung. Es ist ein olympischer Schlag ins Gesicht der Demokratie, eine Einschränkung unserer Bürgerrechte. Wo sind wir eigentlich?“

Mehr Demokratie hat einen eigenen Entwurf für ein Olympia-Referendum („Lex Olympia“) entwickelt, der eine faire und zeitgerechte Abstimmung über die Olympiabewerbung zulässt. Er folgt der Empfehlung der Experten, die im Verfassungsausschuss dazu angehört wurden.

Unser Appell an die Bürgerschaft:

„Halten Sie inne! Führen Sie das Olympiareferendum als Einzelfallentscheidung durch, wie es die Verfassungsexperten empfohlen haben. Lassen Sie uns danach in aller Ruhe über die Einführung eines allgemeinen Bürgerschaftsreferendums diskutieren. Wir haben dazu einen Vorschlag gemacht. Sie haben einen Vorschlag gemacht. Lassen Sie uns beide Vorschläge dem Volk zur Abstimmung vorlegen. In der Verfassung gibt es dazu bereits ein Verfahren.“

Manfred Brandt: „Die Zeit dafür reicht allemal – vor allem, nachdem sich immer deutlicher herausstellt, dass der angebliche Zeitdruck weder vom DOSB noch vom IOC ausgeht, sondern eine rein Hamburger Erfindung ist.“

Mittlerweile haben bereits 23.000 Unterstützer auf der Internetplattform www.change.org/rettet-den-volksentscheid die Petition zum Thema Bürgerschaftsreferendum in Hamburg unterschrieben. Die Petition läuft seit einer Woche.

[Pressemitteilung] Wissen sie wirklich was sie tun?

Pressemitteilung, 17.5.2015

Appell an die Abgeordneten in der Bürgerschaft

Am 16.5. 2015 wurde eine Fallanalyse an alle Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft verschickt. In ihr wird aufgezeigt, welche neuen Rechte sich die Bürgerschaftsparteien und der Senat durch die Verfassungsänderung zur Einführung eines Bürgerschaftsreferendums schaffen. Sie können, wenn sie das wollen, damit jederzeit Volksinitiativen im Keim ersticken und das Thema für lange Zeit blockieren, befand der renommierte Staatsrechtler Prof. Hans Meyer. „Das ist eine zunächst unglaubliche und nicht leicht erkennbare Einschränkung von Bürgerrechten im Schatten der Olympiabewerbung und mit einem Eilverfahren, wie ich es bisher nicht für möglich gehalten habe“, so Manfred Brandt, Vorstandsmitglied im Hamburger Landesverband von Mehr Demokratie. „Diese Verfassungsänderung wird das Vertrauen in Parteien und ihre Akteure weiter mindern und auch der parlamentarischen Demokratie schweren Schaden zufügen.“ Zu behaupten, diese Einführung  von Bürgerschaftsreferenden sei „mehr Demokratie“ sei dreist und eine gezielte Täuschung der Öffentlichkeit. Auch Abgeordnete, die keine Zeit hatten sich intensiver mit dem Thema zu befassen, müssten sich getäuscht fühlen.
Die Petition auf : www.change.org/rettet-den-volksentscheid die sich gegen diese Verfassungsänderung richtet, hat innerhalb einer Woche 5000 Unterstützer im Wesentlichen aus Hamburg. Diese Zahl wird nach aller Erfahrung noch deutlich zunehmen.