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Wir haben noch lange nicht fertig!

„Damit haben wir nicht gerechnet. Dass das Hamburgische Verfassungsgericht unseren Gesetzentwurf in einigen Punkten beanstanden würde, war zu erwarten. Dass aber nach der erfolgreichen Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ die zweite Stufe, das Volksbegehren, komplett gestoppt wurde, kam doch sehr überraschend“, so Manfred Brandt vom Hamburger Mehr-Demokratie-Landesverband. „Für alle, die Volksabstimmungen für eine wichtige Ergänzung der parlamentarischen Demokratie halten, ist dieser Spruch ein herber Schlag. Leider wird er vermutlich auch Auswirkungen auf andere Bundesländer haben.“

„Rettet den Volksentscheid“ war angetreten, um die Hamburger Erfolge aus zwanzig Jahren Demokratie-Arbeit zu erhalten. Denn 2015 hatten Senat und Bürgerschaftsmehrheit die Landesverfassung so geändert, dass sie künftig unliebsame Volksinitiativen jederzeit ausbremsen können. Die Botschaft war deutlich: Das Volk soll zwar mitreden dürfen, aber nichts zu sagen haben. Wie sich jetzt zeigt, hat sich die Initiative vergeblich dagegen gewehrt.

Verfassungsgerichtspräsident Mehmel (SPD) verlas die einstimmig gefällte Entscheidung. Danach seien zwar die formellen Voraussetzungen für das Volksbegehren in Ordnung gewesen, aber bei den Inhalten sah das Gericht einen durchgängigen Verstoß gegen höherrangiges Recht. Mehrfach bemühte das Gericht dazu das Demokratieprinzip, das nach seiner Auffassung dem parlamentarischen Gesetzgeber eine Vorrangstellung zuweise. Zitat: „Zwar sind Volkswillensbildung und parlamentarische Willensbildung hinsichtlich der hierbei gefundenen Ergebnisse gleichrangig, jedoch ist damit dem Volksgesetzgeber im Vergleich zum parlamentarischen Gesetzgeber nicht auch quantitativ und qualitativ der gleiche oder gar ein höherer Stellenwert einzuräumen.“ Auch war die Rede davon, dass das Volk immer nur Partikularinteressen vertrete, während die gewählten Abgeordneten ihrem Gewissen und dem Gemeinwohl verpflichtet seien. Manfred Brandt: „Die Entscheidung liest sich wie eine Heiligsprechung der Parteiendemokratie. Man kann es aber auch für eine Generalabrechnung mit der direkten Demokratie halten, die bekanntermaßen nicht allen Entscheidungsträgern in Hamburg gefällt.“ Dass Senatsvertreter und Bürgerschaftspräsidentin Veit (SPD) anschließend ihre Zufriedenheit äußerten, kann da kaum verwundern.

Das Gericht ließ keinen Punkt des Initiativen-Gesetzentwurfs ungerupft. So sei zum Beispiel das Kopplungsverbot nicht beachtet worden – soll heißen: Sachverhalte, die nicht unmittelbar miteinander zu tun haben, dürfen nicht verknüpft werden. Initiativensprecher sahen dies naturgemäß anders: „Wir haben eine Paketlösung vorgelegt, durch die Hamburgs Demokratie gestärkt werden sollte“, so Brandt. Anstatt sich an dem in der Schweiz üblichen Begriff der „Einheit der Materie“ zu orientieren, habe man sich dem bayerischen Verfassungsgerichtshof angeschlossen, der im Jahr 2000 das Kopplungsverbot für Volksinitiativen erfunden hatte. Hamburger Mehr-Demokraten befürchten jetzt, dass künftig jede Vorlage, die nicht ganz schlicht gestrickt daher kommt, auseinander gepflückt und für unzulässig erklärt werden könnte.

An einer Stelle gab es sogar Lacher im Publikum: Als nämlich die eher harmlose Forderung, nach der Gesetze, Rechtsvorschriften und Verordnungen in allgemein verständlicher Sprache zu verfassen seien, mit der Begründung zurückgewiesen wurde, dies sei mit der „Normenklarheit als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips“ unvereinbar – als ob es nicht seit Jahren auf Bundesebene (z.B. in der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien oder durch den Redaktionsstab Rechtssprache beim Bundesjustizministerium) Bemühungen gäbe, Gesetze verständlicher zu formulieren.

Besonders überraschend fanden die Vertrauensleute von „Rettet den Volksentscheid“ den Umstand, dass keiner der Punkte, die jetzt für verfassungswidrig erklärt wurden, bei der mündlichen Verhandlung Monate zuvor überhaupt zur Sprache gekommen war. Und bei der Verkündung gab es für die Anwälte der Initiative keine Möglichkeit zur Stellungnahme. Ein solcher Verfahrensverlauf sei unüblich bis merkwürdig, findet Manfred Brandt.

Ursprünglich sollte die dreiwöchige Straßensammlung für das Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid“ im vergangenen Juni stattfinden. Nachdem der Senat beim Verfassungsgericht die Überprüfung des Gesetzentwurfs beantragt hatte, verschob sich der Zeitplan. Die Initiative stellte sich auf eine Unterschriftensammlung rund um Weihnachten ein – den letztmöglichen Termin, um im Falle eines Erfolgs den Volksentscheid am Tag der Bundestagswahl 2017 abhalten zu können. Daraus wird nun nichts.

Bei einer außerordentlichen Landesmitgliederversammlung von Mehr Demokratie war die Stimmung dennoch positiv bis kämpferisch. Auch im Initiativenbündnis überwiegt die Meinung: Wir haben noch viel zu tun, wenn diese Stadt demokratischer werden soll. Ein erstes Zeichen wurde bereits gesetzt: Der Trägerkreis heißt jetzt nicht mehr „Rettet den Volksentscheid“, sondern „Starkes Hamburg“.

 

Der Text erschien im md-Magazin 2017.1

[Pressemitteilung]: “ Verfassungsbeschwerde – wie geht es weiter?“

Hamburg, 29.3.2016

Der Senat will einfach, dass Volksabstimmungen in Zukunft zwar in der Verfassung stehen, aber kaum noch erfolgreich praktiziert werden können – so sieht der Trägerkreis „Rettet den Volksentscheid“ den Hintergrund der Verfassungsbeschwerde, die jetzt beim Hamburgischen Verfassungsgericht einging. „Wir haben uns fristgerecht von Senatsjuristen beraten lassen, wir haben unseren Gesetzentwurf in einigen besonders strittigen Punkten überarbeitet – es hat alles nichts genützt “ – so das vorläufige Fazit der Vertrauensleute der Initiative.

Besonders pikant: Am Gründonnerstag reichte die Initiative ihre abgemilderte Fassung im Rathaus ein – und bereits eine halbe Stunde später deutete Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit bei der Amtseinführung des neuen Verfassungsgerichtspräsidenten Joachim Mehmel den Schritt vors Verfassungsgericht an. „Zu diesem Zeitpunkt kann weder sie noch irgendein Senatsmitglied den Text auch nur überflogen haben“, so Angelika Gardiner, eine der drei Vertrauenspersonen der Initiative. „Es geht also in Wahrheit darum, dass ganz grundsätzlich eine Mehrheit aus Bürgerschaft und Senat die bisherige Volksgesetzgebung so nicht mehr will. Auch unsere anderen Vorschläge, so zum Beispiel dass wie in Hessen und Bayern bei Verfassungsänderungen das Volk das letzte Wort haben soll, sind offenbar nicht gewollt. Aber das alles wird verschleiert, weil es beim Wahlvolk vermutlich nicht gut ankäme.“

Die Initiative hatte sich vor einem knappen Jahr gebildet, als im Windschatten der geplanten Hamburger Olympia-Bewerbung ein sogenanntes Bürgerschaftsreferendum eingeführt wurde. Dabei wurden auch massive Einschränkungen der Hamburger Volksgesetzgebung vorgenommen, die allerdings erst bei genauerer Kenntnis der Materie richtig sichtbar werden. Fristen und Quoren wurden so verändert, dass – so der renommierte Staatsrechtler Prof. Hans Meyer in einer Expertenanhörung – „Volksentscheide im Keim erstickt werden können“. Kurz bevor diese Verfassungsänderung in Kraft trat, meldete der Trägerkreis „Rettet den Volksentscheid“ noch nach altem Recht eine Volksinitiative als ersten Schritt des dreistufigen Verfahrens an, um die in fast 20 Jahren erkämpften Mitspracherechte zu sichern. Der Trägerkreis, der aus rund 20 Bürgerinitiativen aus ganz Hamburg und dem Verein Mehr Demokratie besteht, reichte im Herbst 2015 deutlich mehr als die nötigen 10.000 Unterschriften ein. Jetzt also geht es um die zweite Stufe, das Volksbegehren. Dafür werden 65.000 Unterschriften benötigt. Durch die Anrufung des Verfassungsgerichts ruht das Verfahren. „Wann die vom 30. Mai bis 19. Juni geplante Straßensammlung nun stattfinden kann, hängt davon ab, wann der Spruch des Gerichts erfolgt“, so Manfred Brandt von Mehr Demokratie. Schon jetzt haben mehr als 4000 Hamburgerinnen und Hamburger Briefeintragung fürs Volksbegehren beantragt. Brandt: „Diese Anträge sammeln wir weiter.“

Für Rückfragen: Manfred Brandt 0176-70759718 oder 7402497

[Pressemitteilung]: „Rettet den Volksentscheid – die nächste Runde“

Hamburg, 25.03.2016

Es bleibt spannend rund um die Volksgesetzgebung in Hamburg: Die Initative „Rettet den Volksentscheid“ reichte gestern (Donnerstag, 24.3.2016) im Rathaus ihren überarbeiteten Gesetzentwurf ein, mit dem sie das Volksbegehren schaffen will. Im vergangenen Jahr war der Trägerkreis, der aus rund zwanzig Bürgerinitiativen und dem Verein Mehr Demokratie besteht, mit einem eigenen Gesetzentwurf angetreten, um die seit Jahren bewährten Regeln für Volksabstimmungen zu erhalten und zu sichern.
Nach der im Herbst abgeschlossenen erfolgreichen ersten Stufe, der Volksinitiative, kam
es zu einer Anhörung vor dem Verfassungsausschuss der Bürgerschaft und zu Gesprächen mit Senatsjuristen. Manfred Brandt, einer der drei Vertrauensleute des nun anstehenden Volksbegehrens: „Solche neutralen Beratungen sind nach den geltenden Gesetzen möglich und hilfreich.“ Dabei ging es um verschiedene Punkte, die möglicherweise zu einer Anfechtung des Gesetzentwurfs vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht führen konnten. Einige der Empfehlungen wurden nun in den Text eingearbeitet, doch im Kern bleibt die Initiative bei ihrem Vorhaben, die im Zuge des Olympia-Referendums eingeführten Einschränkungen der Volksgesetzgebung rückgängig zu machen. Einige strittige Passagen, die aber das zentrale Anliegen nicht berühren, wurden gestrichen. Wichtig aber bleibt dem Trägerkreis aus rund 20 Bürgerinitiiativen, Schutzmechanismen einzubauen, um Volksabstimmungen besser zu sichern. Brandt: „Es kann sein, dass wir trotzdem vor dem Verfassungsgericht landen. Wir dürfen zwar Gesetzentwürfe überarbeiten, aber es ist nicht klar, wie weit. Würden wir gar nichts ändern, gäben wir Senat und Bürgerschaft erst recht eine Handhabe, das Verfassungsgericht anzurufen.“ Die Entscheidung, wie es nun weiter geht, dürften bald nach den Feiertagen fallen.

Für Rückrufe:
Manfred Brandt Tel. 7402497 oder 0176-70759718

[Pressemitteilung]: „Rettet den Volksentscheid“: Der nächste Schritt

Hamburg, den 31.01.2016

Am Samstag, 30.1.2016, meldeten die Vertrauensleute des Trägerkreises „Rettet den Volksentscheid“ offiziell die zweite Stufe des Verfahrens, das Volksbegehren, im Rathaus an.

Vor allem nach der Anhörung vor dem Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft steht für den Trägerkreis fest: Am Volksbegehren führt kein Weg vorbei. Zumindest zum derzeitigen Zeitpunkt erscheint eine Einigung zwischen Initiative und Bürgerschaft nicht sehr wahrscheinlich. Zu gefestigt klang die ablehnende Haltung der Mehrheitsfraktionen im Ausschuss, zu deutlich wurde die Absicht vor allem von Rot-Grün, nach Möglichkeit den Weg zum Verfassungsgericht zu beschreiten. Damit würde die Initiative zeitlich ausgebremst.

Gleichzeitig mit der Anmeldung des Volksbegehrens stellte der Trägerkreis den Antrag auf neutrale Beratung durch Senatsjuristen. Diese Möglichkeit ist gesetzlich vorgesehen, um die Anrufung des Verfassungsgerichts zu vermeiden. Der Gesetzentwurf kann dadurch noch rechtzeitig in Teilen überarbeitet werden, soweit die Zielsetzung nicht verändert wird.

Die Initiative „Rettet den Volksentscheid“ will erreichen, dass die bisher geltenden bürgerfreundlichen Vorschriften für Volksabstimmungen erhalten bleiben. Außerdem sollen Regeln eingeführt werden, um ein faires Nebeneinander von direkter und parlamentarischer Demokratie sicherzustellen. In Hamburg hatten Senat und Bürgerschaft im Windschatten des Olympia-Referendums die Landesverfassung so geändert, dass Volksabstimmungen jederzeit „von oben“ erstickt werden können. Dagegen hatte sich im vergangenen Jahr das Bündnis „Rettet den Volksentscheid“ gegründet und deutlich mehr als die erforderlichen 10.000 Unterstützer-Unterschriften für die erste Verfahrensstufe, die Volksinitiative, eingereicht. Für die jetzt anstehende zweite Stufe, das Volksbegehren, werden mindestens 65.000 gültige Unterschriften benötigt.

Für das Volksbegehren „Rettet den Volksentscheid“, dessen Straßen-Sammelfrist vom 30. Mai bis 19. Juni 2016 läuft, können ab sofort beim Landeswahlamt Anträge auf Briefeintragung gestellt werden.

Für Rückfragen: Manfred Brandt Tel. 74002497 oder 0176-70759718

[Pressemitteilung]: „Was soll das Volk entscheiden dürfen?“

Mit so viel Aufmerksamkeit hatte der Trägerkreis von „Rettet den Volksentscheid“ gar nicht gerechnet: Gut vier Stunden dauerte die Anhörung der Volksinitiative vor dem Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft. Kritik an dem Gesetzentwurf, zu dem es im Juni 2016 ein Volksbegehren geben wird, kam erwartungsgemäß vor allem aus den Reihen von SPD, CDU und Grünen, die in den vorgeschlagenen Regelungen die Absicht vermuten, die Initiative wolle das Parlament schwächen.

Es gebe überhaupt nichts zu retten, war die einhellige Meinung der Mehrheitsfraktionen. Auch wollten sie gar nicht verstehen, was es an dem neuen Instrument „Bürgerschaftsreferendum“ auszusetzen gibt, das im Zuge der geplanten Olympia-Bewerbung in die Landesverfassung aufgenommen worden war. Genau das aber war der akute Anlass für den Gesetzentwurf der Initiative. Ihr Haupteinwand: Diese Verfassungsänderung führe dazu, dass Senat und Bürgerschaft jederzeit unliebsame Volksinitiativen ausbremsen können. Um Volksabstimmungen vor Eingriffen „von oben“ zu schützen, hat sich die Initiative eine ganze Reihe von Regelungen überlegt, die das herkömmliche dreistufige Verfahren sichern und abrunden sollen. So sollen zum Beispiel Volksbegehren in Zukunft sechs statt wie bisher drei Wochen Zeit zum Sammeln der nötigen Unterschriften haben.

Ein Parlamentsreferendum sieht auch die Initiative vor. Allerdings soll dabei nicht der Senat – also die Exekutive – bestimmen können, wo es lang geht. Um einen behutsameren Umgang mit der Verfassung zu erreichen, soll sie nur noch mit Zustimmung des Volkes geändert werden können, so wie das in Bayern und Hessen seit Jahrzehnten der Fall ist. Zu heftigen Auseinandersetzungen kam es über die Auswirkung von Volksentscheiden auf den Haushalt der Stadt. Da skizzierten Regierungskoalitionäre wahre Horrorvisionen von womöglich zehn gleichzeitigen Volksentscheiden, die dann die Stadt in den Ruin treiben würden. Ähnlich hoch her ging es bei der Diskussion um Zustimmungsquoren beim Volksentscheid. Während die Parteienseite möglichst hohe Hürden sehen will und andernfalls eine inflationäre Zunahme an Volksentscheiden befürchtete, wies Initiativensprecher Manfred Brandt auf positive Erfahrungen in anderen Ländern hin, in denen solche Zustimmungsquoren überhaupt nicht üblich sind.

Am Ende der zum Teil mit Leidenschaft geführten Debatte ging es dann doch noch versöhnlich zu: Man versicherte sich gegenseitig, im Gespräch bleiben zu wollen.

Bürgerrechte abwürgen – nicht mit uns!

Liebe Freundinnen und Freunde der direkten Demokratie,

es ist schon seltsam: Wenn der Hamburger Senat sich einen Vorteil davon erhofft, dann sind die Bürgerinnen und Bürger gefragt – koste es was es wolle. Siehe Olympia-Referendum! Aber wenn das Volk etwas will, was nicht so den Vorstellungen des Senats entspricht, dann ist von Begeisterung im Rathaus wenig zu spüren. Deshalb wurdevor wenigen Monaten die Hamburgische Verfassung geändert. In Zukunft „können Volksinitiativen im Keim erstickt werden“, wie das ein renommierter Staatsrechtler ausdrückte. Auf dem Papier gibt es die Volksgesetzgebung zwar noch, doch Fristen und Abstimmungshürden wurden so verschärft, dass sie für Bürgerinitiativen kaum zu stemmen sind.

Da machen wir nicht mit, das wollen wir verhindern. Den ersten Schritt haben wir geschafft. Die Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ war noch nach altem Recht erfolgreich. Ende September haben wir weit mehr als die nötigen 10.000 Unterschriften eingereicht. Viele von Ihnen haben dabei mitgeholfen – dafür herzlichen Dank! Jetzt steht die zweite Stufe bevor – das Volksbegehren. Doch jedes Volksbegehren kostet viel Arbeit und Geld. Mit Ihrer Unterstützung können wir die Pläne der Landesregierung stoppen.

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Volksinitiative zustande gekommen!

Am 27. Oktober hat der Senat das Zustandekommen unserer Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ festgetellt, nachdem wir am 30. September rund 14.500 Unterschriften im Rathaus übergeben hatten.

Bis zum 28. Januar 2016 muss die Bürgerschaft nun entscheiden, ob sie unseren Gesetzentwurf übernehmen will. Tut die Bürgerschaft dies nicht, können wir vom 29. Januar bis 27. Februar 2016 einen Antrag auf Durchführung eines Volksbegehrens stellen. Das Volksbegehren wird dann voraussichtlich im Juni 2016 stattfinden.

Lest die gesamte Pressemitteilung des Senats hier:
http://www.hamburg.de/pressearchiv-fhh/4625018/2015-10-27-bis-pm-rettet-den-volksentscheid/

Volksinitiative erfolgreich!

Über 14.000 HamburgerInnen haben die Volksinitiative „Rettet den Volksentscheid“ unterzeichnet. Am heutigen Morgen des 30.09.2015 haben wir ordnerweise Unterschriften im Hamburger Rathaus überreicht; zwei Monate vor der Deadline! Ohne die zahlreichen UnterstützerInnen wäre das nicht möglich gewesen, daher auch an dich ein großes Dankeschön!

Videobotschaft von Manfred Brandt an alle UnterstützerInnen:
http://on.fb.me/1jy1RtY

Doch lange können wir uns auf diesem Etappensieg nicht ausruhen. Voraussichtlich im Mai 2016 werden wir für das Volksbegehren 65.000 Unterschriften in nur drei Wochen sammeln müssen. Damit wir diesen Sammelmarathon packen, müssen wir mit der Vorbereitung schon jetzt beginnen. Eine gute Organisation ist ohne Kosten nicht zu machen. Wir werden für das Volksbegehren 80.000 Euro benötigen. Das wird ohne deine Unterstützung nicht gehen! Spende jetzt, damit die Rettung des Volksentscheids auf sicheren Beinen steht. Ob 10€, 20€ oder mehr – jede Kleinspende zählt.

Gemeinsam retten wir, was wir gemeinsam erkämpft haben: den Volksentscheid!

Hier kannst Du spenden!

Und bitte teile meinen Videoaufruf auf Facebook:
http://on.fb.me/1jy1RtY

Achtet auf unsere Unterschriftensammler …

sammeln2… denn die Volksinitiativen müssen handschriftlich unterschrieben werden!

Wer möchte, kann die Unterschritenlisten auch selbst ausdrucken, ausfüllen (die Listen müssen nicht voll sein!) und uns zukommen lassen. Mehr dazu hier.

Die Online-Petition war wichtig, entspricht jedoch NICHT den Volksinitiativen.

In den nächsten Tagen sind wir zum Beispiel an folgenden Orten:

altonale:
Samstag, 4. Juli, 11:00 – 18:00 Uhr
Sonntag, 5. Juli, 11:00 – 18:00 Uhr

Methfesselfest
Samstag, 4. Juli, 10:00 – 18:00 Uhr
Sonntag, 5. Juli, 10:00 – 18:00 Uhr

An unserem Stand können auch ausgefüllte Unterschriftenlisten abgegeben werden …
Jede Unterschrift zählt – wir freuen uns auch über Unterschriftenlisten mit nur einer Unterschrift!

Hunderte Unterschriften pro Tag für den #Volksentscheid!

Seit dem Start unserer Volksinitiative zur Rettung des Volksentscheids in Hamburg erreichen uns jeden Tag hunderte von Unterschriften per Post! Danke! Doch um die Verfassungsänderung von SPD, CDU, Grünen und AfD wieder per Volksentscheid rückgängig machen zu können, benötigen wir mindestens 10.000 gültige Unterschriften aus Hamburg.

Wenn Sie in Hamburg wohnen, dann sammeln Sie bitte mit! Bitte laden Sie sich beide Unterschriftenlisten herunter. Diese finden Sie hier:
Unterschriftenlisten

Wenn Sie nicht aus Hamburg kommen, dann können Sie uns gerne mit einer Spende helfen. Denn das Drucken von Plakaten (wir haben schon mehr als 500 in Hamburg aufgestellt) und der Unterschriftenlisten (für die Straßensammlung) kostet Geld. Spenden können sie hier:
Spenden

Übrigens: hier ein Interview aus der letzten ZEIT, in der Manfred Brandt die Gefahren der Verfassungsänderung noch einmal genau erklärt: http://www.zeit.de/2015/22/olympia-hamburg-referendum-volksentscheid